Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2020 (Stichtag 04.08.2020)
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Münster verliest die Vorlage.
Mehrauszahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR sind vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltsatzung. Die Mehrauszahlungen insgesamt betragen 588,52 Euro und sind damit nicht genehmigungspflichtig.
Beschluss:
Die in der ersten Jahreshälfte 2020 (Stichtag 04.08.2020) zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 8 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de