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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 28
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 29.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sportzentrum
Ort: Schulstraße
 
Wortprotokoll

Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt. Es ist niemand mehr anwesend. Der Vorsitzende berichtet, dass unter Ausschluss der Öffentlichkeit folgende Beschlüsse gefasst wurden:

 

TOP 24.2

 

Die Stadtvertretung genehmigte den Beschuss der Gesellschafterversammlung vom 19.08.2020:

 

a)      Herr Uwe Hemmer wird zum 01.10.2020 zum alleinvertretungsberechtigen Geschäftsführer bestellt.

 

b)      Die bisher wahrgenommenen Zuständigkeiten von Herrn Freyermuth (vgl. § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Gesellschaft in Verbindung mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.06.2020 VO/2020-154 b)) werden kommissarisch an den Geschäftsführer Herrn Uwe Hemmer übertragen.

 

c)      Frau Preuß wird angewiesen und ermächtigt, die Bestellung von Herrn Uwe Hemmer als Geschäftsführer zum 01.10.2020 zum Handelsregister anzumelden und für die Gesellschafterversammlung Herrn Uwe Hemmer bekannt zu geben.

 

Herr Hemmer wird angewiesen und ermächtigt, die Abberufung von Frau Preuß als Geschäftsführerin zum 31.10.2020 zum Handelsregister anzumelden.

 

TOP 24.3

 

Die Stadtvertretung genehmigte den Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.08.2020, dass Herrn Rickmer Timm zum 01.10.2020 Einzelprokura für die Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH erteilt wird. Frau Preuß wird angewiesen dies beim Handelsregister entsprechend anzumelden

 

TOP 25

 

Ein Beschluss der Stadtvertretung Barmstedt vom 17.12.2019 zur Einrichtung eines Kuratoriums wurde nicht aufgehoben.

 

TOP 26

 

Die Stadtvertretung beschloss, zwei Gebäude für die Unterbringung von Asylbewerbern und Obdachlosen zu erwerben und zusätzlich drei Wohnungen anzumieten. Andere städtisch angemieten Objekte sollen gekündigt werden.

 

TOP 27

 

Die Stadtvertretung beschloss, dass die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung zu den Kernaufgaben der Stadtwerke gehört.

 

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