Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Einstellung einer sozialpädagogischen Kraft Schule/Jugendarbeit  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen
TOP: Ö 12
Gremium: Amtsausschuss Hörnerkirchen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 07.04.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landgasthof Bokelseß
Ort: Bokelseßer Straße 14, 25364 Brande-Hörnerkirchen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Amtsvorsteher Reimers berichtet hierzu und verweist auf die Voralge der Verwaltung

Amtsvorsteher Reimers berichtet hierzu und verweist auf die Vorlage der Verwaltung. Der Schul- und Sportausschuss hat sich in seiner Sitzung am 01.04.2009 ebenfalls mit dem Sachverhalt befasst. Der Schul- und Sportausschuss hat die Einstellung einer sozialpädagogischen Kraft an der Grund- und Hauptschule empfohlen. Amtsvorsteher Reimers schlägt vor, die Stundenzahl der einzustellenden Kraft um weitere 7 Stunden auf insgesamt 14 Stunden zur Unterstützung der Jugendarbeit zu erweitern.

Herr Kreimer unterstützt den Vorschlag. Bei einer Beschäftigungszeit von nahezu 14 Stunden wöchentlich kann auch leichter eine Kraft gefunden werden.

Herr Münster bittet darum, dass durch die sozialpädagogische Kraft zunächst die Einzelbetreuung von Problemfällen stattfindet, bevor die Arbeitszeit in die allgemeine Jugendarbeit investiert wird. Herr Winter teilt mit, dass dies Kosten von mindestens 10.000 € jährlich für das Amt verursacht.

Herr Konkel hält die Einstellung einer sozialpädagogischen Kraft ebenfalls für sinnvoll und notwendig.

Beschluss:

Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt, eine sozialpädagogische Kraft für die Grund- und Hauptschule zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzustellen. Die Schule erarbeitet ein Aufgabenfeld.

Die Maßnahme soll bei gleichbleibender Bezuschussung durch den Kreis möglichst bis zum Schuljahr 2012/13 durchgeführt werden. Für diese Maßnahme werden 6.000 € bereitgestellt. Die Eigenbeteiligung in Höhe von 40 % beträgt nach dem derzeitigen Stand 2.400 €.

Der Amtsausschuss beschließt weiter, die Stundenzahl für die Fachkraft um 7 Stunden aufzustocken, um diese Maßnahme mit Tätigkeiten in der offenen Jugendarbeit zusammenzulegen. Diese Kosten werden in voller Höhe vom Amt getragen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:             

Nein- Stimmen:             

Enthaltungen:             

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner