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Auszug - Genehmigung einer Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Beauftragung eines Rechtsanwaltes in dem Verfahren Abwasserzweckverband ./. Gemeinde Bokel
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bürgermeister Münster berichtet, dass der Abwasserzweckverband die Gemeinde auf Schadenersatz aus Amtshaftungsansprüche das Klärschlammzwischenlager betreffend verklagt hat. Der Streitwert wurde vom Landgericht auf 400.000 € festgesetzt. Die Einreichung der Klage erfolgt aus Gründen der Verjährungsfristen. Die Gemeinde beschäftigt sich bereits seit Jahren mit dem Betrieb des Lagers. Die Gemeinde wurde vom Landgericht aufgefordert hierzu Stellung zu nehmen. Um ein Versäumnisurteil zu vermeiden, hat Bürgermeister Münster die Rechtsanwaltskanzlei Batzlaff und Partner, die die Gemeinde bereits im Verwaltungsgerichtsverfahren vertritt, mit der Wahrnehmung der Interessen der Gemeinde beauftragt. Weiter berichtet Bürgermeister Münster, dass sich die Gemeinde mit dem Abwasserzweckverband auf dem Wege der Einigung befindet. Derzeit werden zwischen den Rechtsvertretern der Parteien formaljuristische Formulierung des öffentlich-rechtlichen Vertrages abgestimmt.
Herr Delfs teilt mit, dass er einen entstandenen Schaden beim Abwasserzweckverband nicht erkennen kann.
Frau Bettina Münster teilt mit, dass die Gemeinde bereits vor der letzten Kommunalwahl dem Abwasserzweckverband sehr wohl Angebote unterbreitet hat. Sie stellt fest, dass die Gemeinde nichts verzögert hat.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeister zur Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Batzlaff und Partner in dem Verfahren der Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen des Abwasserzweckverbandes gegen die Gemeinde Bokel zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja- Stimmen:
1 Nein- Stimmen:
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