Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Informationen zur Kinderbetreuung
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Wortprotokoll |
Herr Mier stellt sich als Vertreter des Kita-Trägers vor und berichtet über die Kitareform.
Das neue Kitagesetz sollte ab dem 01.08.2020 in Kraft treten. Dieser Termin wurde wegen „Corona“ auf den 01.01.2021 verschoben. Einige wesentliche Punkte finden aber bereits seit dem 01.08.2020 Anwendung.
Durch das neue Kitagesetz ändern sich viele Sachen. Es müssen neue Verträge mit den Kommunen ausgehandelt werden.
- Es gibt jetzt einheitliche Kindergartenbeiträge in ganz Schleswig-Holstein
- Ausflüge müssen jetzt von den Eltern zu 100 % getragen werden (vorher war hierfür Geld im Haushalt vorhanden)
- Die Kitas dürfen jetzt pro Jahr maximal 20 Tage schließen; kleine Kitas maximal 30 Tage
- Es muss ein Protokoll über die Arbeitszeit am Kind wegen dem Betreuungsschlüssel geführt werden (über 3 Jahre alte Kinder: vorher Schlüssel 1,5, jetzt Schlüssel 2,0)
- Der Früh- und Spätdienst ist jetzt Randzeitgruppe (vorher haben die Kindertagesstätten es selbst organisiert)
Herr Mier berichtet, dass der Kindergarten Küsterkoppel von 7 Gruppen auf 6 Gruppen reduziert hat, aber dafür die Betreuungszeiten verlängert hat.
Herr Amtsvorsteher Reimers berichtet über die aktuelle Situation:
Es haben nicht alle Kinder einen Kindergartenplatz bekommen. Es müssen noch Kinder untergebracht werden.
Ab dem 01.01.2021 haben die Eltern eine freie Wahl des Kindergartens. Es ist dann auch keine Kostenübernahmeerklärung mehr erforderlich.
Auf der Warteliste waren im Mai 2020 34 Kinder. Allerdings waren auch einige Kinder mehrfach in unterschiedlichen Kindergärten angemeldet.
Kinder können jederzeit während des Kindergartenjahres in der Kita aufgenommen werden. Es werden jetzt laufend Kinder nachgeschoben, die dann auch untergebracht werden müssen..
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