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Auszug - Standorte für eine Kindertagesstätte im Amt Hörnerkirchen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Werner stellt die Vorlagen (VO/2020-184 und VO2020-202) vor. Des Weitern erklärt Herr Werner, dass die Aufgabe der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen bei den Gemeinden und nicht dem Amt Hörnerkirchen liegt. Dem Amt wurden schon fünf der fünf möglichen Selbstverwaltungsaufgaben gem. § 5 AO übertragen. Bei dem Betreiben einer gemeinsamen Kindertagesstätte, der Gemeinden, ist es somit wichtig, dass alle dem Amt Hörnerkirchen angehörenden Gemeinden die gleichen Beschlüsse zum Thema Kindertagesstätte schließen.
Es hat bereits einige Arbeitsgespräche mit den Bürgermeistern des Amtes Hörnerkirchen sowie den Fraktionsvorsitzenden gegeben. Als Standort einer gemeinsamen Kindertages-stätte wurde sich für die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ausgesprochen. Die Standortgemeinde der Kindertagesstätte hat die Planungshoheit, auch wenn alle Gemeinden die Kosten tragen.
Herr Werner berichtet, dass bereits einige Standorte beleuchtet wurden, aber nicht alle geeignet sind oder zur Verfügung stehen. Es konnte sich letztlich auf den Standorte in der Straße Oldehl in Brande-Hörnerkirchen und den Standort in der Straße Osterhorner Weg im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen geeinigt werden. Beide Flächen stehen zur Verfügung. Die entscheidungsrelevanten Fakten zur Klärung eines Standortes werden der Gemeindevertretung seitens der Verwaltung bis zur nächsten Sitzung im September vorgelegt.
Herr Bohn fragt, ob sich die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das günstigere Grundstück entscheiden muss. Herr Werner erklärt, dass immer das Prinzip der Wirtschaftlichkeit gilt, es gibt aber auch noch weitere Punkte wie z.B. die Verkehrssituation usw. zu beachten. Eine Entscheidung gegen das günstigere Grundstück ist nicht rechtswidrig, aber es sollte vertretbar sein.
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, für die möglichen Standorte einer neuen Kindertagesstätte in der Straße Oldehl in Brande-Hörnerkirchen und in der Straße Osterhorner Weg im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen die entscheidungsrelevanten Fakten zu ermitteln und der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzustellen. Dazu zählen insbesondere Umsetzungsmöglichkeiten, Grundstückskosten, Erschließungsmöglichkeiten, erforderliche Bauleitplanverfahren und die dazugehörigen Kostenschätzungen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 8 |
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Nein- Stimmen: 0 |
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Enthaltungen: 0 |
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