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Auszug - Standorte für eine Kindertagesstätte im Amt Hörnerkirchen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Werner stellt die Vorlagen (VO/2020-183 und VO/2020-201) kurz vor. Des Weitern erklärt Herr Werner, dass die Aufgabe der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen bei den Gemeinden und nicht dem Amt liegt. Dem Amt wurden bereits fünf der fünf möglichen Selbstverwaltungsaufgaben gem. § 5 AO übertragen.
Bei dem Betreiben einer gemeinsamen Kindertagesstätte, der Gemeinden, ist es somit wichtig, dass alle dem Amt Hörnerkirchen angehörenden Gemeinden die gleichen Beschlüsse zum Thema Kindertagesstätte schließen. Auch Herr Münster weißt auf den Zusammenhalt der Gemeinden hin. Außerdem erklärt Herr Werner, dass ein Gremium der Gemeinden zum Thema Kindertagesstätte nicht zulässig ist.
Es hat bereits einige Arbeitsgespräche mit den Bürgermeistern des Amtes Hörnerkirchen sowie den Fraktionsvorsitzenden gegeben. Als Standort einer gemeinsamen Kindertagesstätte wurde sich für die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ausgesprochen. Die Standortgemeinde der Kindertagesstätte hat die Planungshoheit, auch wenn alle Gemeinden die Kosten tragen.
Es wurden bereits viele Standorte geprüft. Es konnte sich letztlich auf den Standorte in der Straße Oldehl in Brande-Hörnerkirchen und den Standort in der Straße Osterhorner Weg im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen geeinigt werden. Beide Flächen stehen zur Verfügung. Die entscheidungsrelevanten Fakten zur Klärung eines Standortes werden der Gemeindevertretung seitens der Verwaltung bis zur nächsten Sitzung im September vorgelegt. Das gesuchte Grundstück sollte mindestens eine Größe von 6000 m² haben. Die ins Auge gefassten Grundstücke sind beide größer.
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, für die möglichen Standorte einer neuen Kindertagesstätte in der Straße Oldehl in Brande-Hörnerkirchen und in der Straße Osterhorner Weg im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen die entscheidungsrelevanten Fakten zu ermitteln und der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzustellen. Dazu zählen insbesondere Umsetzungsmöglichkeiten, Grundstückskosten, Erschließungsmöglichkeiten, erforderliche Bauleitplanverfahren und die dazugehörigen Kostenschätzungen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 8 |
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Nein- Stimmen:0 |
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Enthaltungen:0 |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76