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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen der Bürgermeisterin  

Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 5
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 11.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
 
Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin berichtet über folgendes Thema:

 

Eingeschränkte Halteverbotszone im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit den Straßen Reichenstraße, Am Markt, Günter-Kulke-Straße, Marktstraße, Kuhberg

 

Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Verkehrsschau mit der Verkehrsaufsicht des Kreises ist sich für die Einrichtung, auch nach wiederholter Durchsprache der Thematik mit der örtlichen Polizei sowie der Polizeidirektion Bad Segeberg, einer eingeschränkten Halteverbotszone in dem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich der Innenstadt ausgesprochen worden.

Die Umsetzung der Beschilderung und Einrichtung der eingeschränkten Halteverbotszone mit dem Verkehrszeichen 290.1-40 wird in den nächsten Tagen erfolgen.

Mit dem Zusatzzeichen werden das Parken nur in den gekennzeichneten Flächen, sowie das Halten innerhalb der gekennzeichneten Zonen nicht länger als drei Minuten zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen, erlaubt. Aus diesem Grund ist u.a. die zusätzliche Markierung der ausgewiesenen Parkflächen in der Innenstadt erfolgt. Zulässig ist das Parken sodann auf den gekennzeichneten Stellplätzen im Verlauf der Reichenstraße sowie entlang des Markplatzes, beginnend an der Marktsäule bis zum Taxistand vor der Kreuzung Rathaus/Königstraße/Kuhberg (Abgrenzung durch Regenablaufpflasterung).

Begründet wird die Anordnung damit, dass in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme gilt. Das gilt auch für das Halten und Parken. Dieser Bereich ist Bestandteil des „verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs“. Derzeit ist eine zusätzliche eingeschränkte Halteverbotszone hier nicht eingerichtet, obwohl es die Planungsentwürfe des Ingenieurbüros seinerzeit vorgeschlagen haben. Für die z.T. ortsfremden Fahrzeugführenden ist es in der Vergangenheit feststellbar schwierig gewesen die Situation in dem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich richtig einzuschätzen, wo ein Halten und Parken zulässig ist. Des Weiteren ist ein vermehrtes Parken, auch an unübersichtlichen Stellen, aufgefallen, was zu vermeidbaren sowie unübersichtlichen und damit verkehrsgefährdenden Situationen geführt haben kann.

 

Von den Anwesenden wird um eine Kostenaufstellung für die Maßnahme (Anschaffungskosten der Schilder, Bauhofleistungen, etc.) gebeten und darum, die Zuständigkeit für die Verkehrsüberwachung (Polizei oder Ordnungsamt) zu klären.

 

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