Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Förderung der Digitalisierung nach § 8 Abs 8 SGB XI „Entbürokratisierung der Pflege“
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Wortprotokoll |
Aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung wird in den Jahren 2019 bis 2021 ein einmaliger Zuschuss für jede ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung bereitgestellt, um digitale Anwendungen, die insbesondere das interne Qualitätsmanagement, die Erhebung von Qualitätsindikatoren, die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege betreffen, zur Entlastung der Pflegekräfte zu fördern. Das Seniorenheim Barmstedt/Rantzau erhielt im Rahmen der notwendigen Digitalisierung in 2019/2020 einen Betrag i.H.v. 10.735,34€.
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