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Auszug - Zuschuss gem. § 114 b Abs. 3 SGB XI zur Umsetzung der Indikatorengestützen Qualitätsprüfung
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Wortprotokoll |
Für die Schulungen im Rahmen der o.g. Umsetzung wurden 1.000 € Zuschuss gewährt. Dieser stammt aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung, daraus wurde im Jahr 2019 ein einmaliger Förderbetrag in Höhe von 1 000 Euro für jede zugelassene vollstationäre Pflegeeinrichtung bereitgestellt.
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