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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Prämien für ungeplantes Einspringen  

Sitzung der Verbandsversammlung Zweckverband ´Alters- und Pflegeheim´ Barmstedt
TOP: Ö 14
Gremium: Verbandsversammlung Zweckverband "Alters- und Pflegeheim" Barmstedt / Rantzau Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 14.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Merker führt aus, das die Problematik des Einspringens in Dienste von Mitarbeiter(inne)n bei Ausfällen eine permanente Schwierigkeit darstellt, insbesondere, da es sich i.d.R. um kurzfristige Ausfälle handelt und für die Mitarbeiter/innen, die sowieso bereits im Schichtdienst arbeiten, ein zusätzliches Einspringen i.V.m. ihrer persönlichen Planung, eine nicht unerhebliche Belastung darstellt.

 

Dies führt dazu, dass eigene Mitarbeiter/innen nicht einspringen können oder wollen und in diesen Fällen teure Leiharbeitnehmer von Leasingfirmen eigesetzt werden müssen. Im Falle, dass eigene Mitarbeiter/innen einspringen, führt dies zu Mehrarbeit bzw. Überstunden, die in der Vergangenheit, falls möglich, in Freizeit abgegolten wurden, was wiederum an anderer Stelle „ein Loch reißt". Da aufgelaufene Stunden nicht in Freizeit ausgeglichen werden konnten, mussten in der Vergangenheit entsprechende Rückstellungen gebildet werden.

Um die beiden zuletzt aufgezeigten Probleme zu entschärfen, werden i.d.R. die „Stunden" der zusätzlichen Dienste im Rahmen des nachfolgend beschriebenen Tests zur Auszahlung gebracht.

 

Im ersten Halbjahr (verlängert bis heute aufgrund des verschobenen Sitzungstermins) wurde daher ein Test durchgeführt, einspringenden Mitarbeiter(inne)n eine Prämie zu gewähren. Diese beträgt 5 bis 10 Euro pro kurzfristigem Einspringen. Bei Erreichen von 40 Euro erhält der/die Mitarbeiter/in einen Gutschein (z.B. REWE oder Tanken), der Steuer- und SV-frei ist. Herr Merker weist darauf hin, dass dies keine tarifliche Grundlage hat. Herr Ladehoff fragt nach, ob hierüber eine Betriebsvereinbarung geschlossen worden sei. Herr Merker verneint dies, die Regelung sei aber mit dem Personalrat im Vorfeld abgestimmt und dieser sei damit einverstanden. Insofern bestehe eine Art Regelungsabrede.

 

Ziele sind hierbei:

  • Motivation von Mitarbeiter(innen)n zur Übernahme ausgefallener Dienste
  • Senkung von Einsätzen und damit Kosten von Leiharbeitnehmern
  • Vermeidung von zusätzlich entstehenden „Fehlzeiten" durch Freizeitausgleich für „Extra-Dienste"
  • Vermeidung von Stundenansammlung, sofern kein Freizeitausgleich für „Extra-Dienste" gegeben werden kann
  • Wertschätzung der Mitarbeiter/innen für ihr diesbezügliches Engagement

 

Im Zeitraum Januar bis August 2020 wurden insgesamt 2.000 € als Prämie ausgeschüttet.

 

Zeitarbeitskosten Januar bis August 2019 = 74.778,04€, Januar bis August 2020 = 48.187,24€.

 

Herr Ladehoff fragt ob es für die „zusätzlich" ausgezahlten Stunden Zuschläge zum Tragen kämen. Herr Merker bejaht dies, soweit hierfür eine tarifliche Grundlage besteht.

 

Herr Schmidt fragt, wie hoch die Summe der hierfür ausgezahlten Stunden sei. Herr Merker kann dies nicht beantworten, wird dies in der nächsten Sitzung nachtragen.

 

Herr Merker bittet um Beschlussfassung, dass die Regelung fortgeführt werden darf.

Die Verbandsversammlung beschließt, die Testphase bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern und dann neu zu entscheiden.

 


Beschluss:

Die Testphase „Prämien für ungeplantes Einspringen" wird bis zum 30. Juni 2020 verlängert. In der Sitzung der Verbandsversammlung im 1. Halbjahr 2021, die i.d.R. im Juni stattfindet, wird neu entschieden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

12

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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