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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Einwohnerfragestunde  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 2
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 31.03.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
 
Wortprotokoll

In der Einwohnerfragestunde werden von den anwesenden Einwohner/innen folgende Fragen gestellt bzw

In der Einwohnerfragestunde werden von den anwesenden Einwohner/innen folgende Fragen gestellt bzw. Angelegenheiten erörtert:

 

2.1.

Herr Sitta stellt an Bürgermeister Hammermann die Frage, weshalb der vor zwei Jahren von der Stadtvertretung gefasste Beschluss zur Verantwortlichkeit des Gemeindewahlleiters im Zusammenhang mit der Bürgermeisterwahl noch nicht umgesetzt und das Innenministerium um Stellungnahme ersucht wurde. Bürgermeister Hammermann antwortet, dass der damalige Bürgervorsteher und Gemeindewahlleiter Uwe Nienstedt nach seinem Rücktritt als Bürgervorsteher den Wunsch geäußert hat, die Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen. Dieser Wunsch wurde respektiert.

 

2.2.

Herr Sitta stellt fest, dass die Veranschlagung der Zwischenfinanzierungszinsen im Zusammenhang mit den Schulbauvorhaben eine vorsätzliche Täuschung der Aufsichtsbehörden darstellt. Bürgermeister Hammermann antwortet, dass die Veranschlagung der Zinsen mit ausdrücklicher Billigung der Kommunalaufsichtsbehörde erfolgte. Auch das Gemeindeprüfungsamt hat die Veranschlagung in zwei überörtlichen Prüfungen nicht beanstandet. Nach DIN 276 sind die Zinsen als Baukosten zu berücksichtigen.

Herr Perner teilt mit, dass die DIN 276 nicht Grundlage der haushaltsrechtlichen Veranschlagung der Zinsen der Zwischenfinanzierungskredite ist. Er geht davon aus, dass trotz des defizitären Verwaltungshaushaltes Kreditaufnahmen genehmigt worden wären.

Herr Schönfelder weist darauf hin, dass die Zielsetzung seinerzeit eine Verhinderung der Streckung der Schulbaumaßnahmen war. Ohne die Veranschlagung der Zinsen der Zwischenfinanzierungskredite im Vermögenshaushalt wären die Schulbaumaßnahmen gestreckt worden. Der Zeitplan wäre dann nicht mehr zu halten gewesen. Er geht davon aus, dass dann Teile der erfolgten Schulbaumaßnahmen nicht hätten durchgeführt werden können. Zumindest eine Realisierung des Baus der Mensa wäre nicht erfolgt.

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