Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Einwohnerfragestunde
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Wortprotokoll |
Herr Sitta hat Anmerkungen zum Thema Regenwassergebühr und dem Punkt N 11 Gründung einer Vertriebsgesellschaft.
1. Herr Sitta erläutert, dass dem Prüfungsbericht des Gemeindeprüfungsamtes Pinneberg der Hinweis zu entnehmen ist, dass den Bürgern eine zu hohe Regenwassergebühr für die Jahre 2005 bis 2007 belastet worden sein soll. Herr Sitta fragt, wie die Stadtwerke eine korrekte Regenwassergebührenermittlung rückwirkend sicherstellen und ob die Bürger eine Rückerstattung der zuviel entrichteten Gebühren für die Jahre 2005 – 2007 erwarten können?
Zur Finanzierung der Rückerstattung an die Bürger schlägt Herr Sitta eine rückwirkende Gebührenforderung an die Meierei vor. Diese leitet Brüdenwasser ins Regenwassersystem ein. Beim Brüdenwasser handelt es sich um gewerbliches Schmutzwasser, dessen Einleitung weder ins Abwasser- noch ins Regenwassersystem zulässig ist. Da den Gebührenzahlern eine Neuanlage für die Brüdenwasserentsorgung nicht zumutbar ist, ist die Erlaubnis erteilt worden, das Brüdenwasser in das Regenwassersystem einzuleiten. Herr Sitta argumentiert, dass somit auch der Gebührensatz für die Regenwasserentsorgung zu erheben sei.
Herr Freyermuth erläutert, dass die Meierei das Brüdenwasser kubikweise einleitet, der Gebührensatz für Regenwasser aber in €/m2 erhoben wird. Für eine Gebührenveranlagung in m3 ist eine Satzungsänderung erforderlich gewesen, wozu ein externer Sachverständiger durch die Stadtwerke Barmstedt beauftragt worden ist.
Protokollantwort:
Der Prüfungsbericht des Gemeindeprüfungsamtes erläutert auf vier Seiten sehr detailliert den Sachverhalt. Das GPA kommt zu dem Ergebnis, dass zum einen keine rückwirkende Gebührenerhebung statthaft ist und dass die Stadtwerke zum frühesten Zeitpunkt die Satzung geändert haben, um die Gebühr erheben zu können. Des Weiteren stellt das GPA fest, dass eine frühere Satzungsänderung und damit verbundene frühere Gebührenerhebung möglich gewesen wäre, wenn der Antrag bei der unteren Wasserbehörde schneller bearbeitet worden wäre. Das GPA spricht explizit keine konkrete Handlungsempfehlung aus, ob die nicht erzielten Gebühren von der Stadt zu tragen sind, um diese dann im Rahmen einer Schadensersatzforderung gegen die untere Wasserbehörde wieder einzufordern. Der Bericht des GPA´s entspricht somit einer Zusammenfassung der Vorgänge und beinhaltet keine Vorwürfe gegen die Handlungen der Stadtwerke Barmstedt.
2. Herr Sitta sieht keine Veranlassung den Punkt N 11 der Tagesordnung „Gründung einer Vertriebsgesellschaft“ als nichtöffentlichen Punkt in der Werkausschusssitzung zu behandeln und argumentiert dieses unter Heranziehung der Gemeindeordnung.
Herr Freyermuth verweist hierzu auf den GO-Kommentar §35 Abs. 1:
„Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen einzelner es erfordern.“ Er erläutert, dass Ausschließungsgründe eine Rechtspflicht darstellen, wenn die „…Gemeinde aus einer öffentlichen Beratung finanziellen Schaden nehmen kann,…“ (Erläuterungen zu § 35 Abs. 2 GO-Kommentar Pkt. 4.1. Ausschließungs-gründe)
Herr Tetz fasst zusammen, dass Herrn Sittas Anliegen zur Kenntnis genommen wurde. Der Tagesordnungspunkt bleibt als nichtöffentlicher Punkt bestehen.
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