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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bokel
TOP: Ö 2
Gremium: Gemeindevertretung Bokel Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 18.03.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll

In der Einwohnerfragestunde werden von den anwesenden Einwohnern/innen folgende Fragen gestellt/ Angelegenheiten erörtert

In der Einwohnerfragestunde werden von den anwesenden Einwohnern/innen folgende Fragen gestellt/ Angelegenheiten erörtert.

 

2.1.

Frau Karstensen berichtet, dass Lastkraftwagen sich durch Navigationsgeräte in die Austraße leiten lassen. Es wird festgestellt, dass die Beschilderung der Straße keine tonnenmäßige Begrenzung ausweist. Die LKW´s werden durch Navigationsgeräte, die für PKW gedacht sind, fehlgeleitet. Der Bau- und Wegeausschuss wird sich hinsichtlich einer Gewichtsbeschränkung der Austraße mit dem Sachverhalt befassen.

 

 

2.2.

Herr Maik Kröger teilt mit, dass der Wegetag in der Gemeinde Bokel am 20.03.2009 stattfinden wird. Die Landwirte werden die Banketten der landwirtschaftlichen Wege mit Recycling-Material auffüllen.

 

2.3.

Frau Rübsam stellt sich vor. Sie erkundigt sich nach dem Sachstand zum Bau von Windkraftanlagen in der Gemeinde Bokel. Sie war bereits vor Jahren als Planerin für Windkraftanlagen auch in der Gemeinde Bokel aktiv.

Bürgermeister Münster teilt mit, dass die Gemeinde erst ganz am Anfang einer Meinungsbildung ist. Er berichtet aus der Einwohnerversammlung.

 

2.4.

Herr Manfred Delfs berichtet zur Nachrüstung der Hauskläranlagen in der Gemeinde Bokel. Er teilt mit, dass er der vom Ingenieurbüro geplanten Nachrüstung auf seinem Grundstück nicht zustimmen konnte. Er hat nunmehr selbst eine Planung erstellt, der die Wasserbehörde zustimmen kann. Er fragt nach, weshalb die Gemeinde die Einleitungserlaubnis erhält, obwohl er in die Gewässer einleitet. Oberamtsrat Bucher teilt mit, dass die Abwasserbeseitigung nach dem Landeswassergesetz eine Aufgabe der Gemeinde ist und nur diese daher die Einleitungserlaubnis erhalten kann.

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