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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Wirtschaftsplan 2020 der Stadtwerke Barmstedt  

Sitzung des Werkausschusses Barmstedt
TOP: Ö 6
Gremium: Werkausschuss Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 10.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:48 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
Zusatz: Beginn um 19.00 Uhr
VO/2020-023 Wirtschaftsplan 2020 der Stadtwerke Barmstedt
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Freyermuth, Fred
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Tetz fasst die Vorlage zusammen und bittet Herrn Freyermuth um Ergänzungen. Dieser ergänzt, dass das Revisionsverfahren zum Thema Rechtmäßigkeit des steuerlichen Querbundes beim BGH beendet worden ist, das ist vorerst positiv zu bewerten. Es ist möglich, dass das EuGH das Thema von sich aus aufgreift, was allerdings lang andauern würde, daher empfiehlt Herr Freyermuth, den Wirtschaftsplan 2020 so zu belassen. Herr Dr. Thiel führt an, dass im Wirtschaftsplan von einer Wahrscheinlichkeit von 60% ausgegangen wurde, diese liegt nach Einstellung des Verfahrens beim BFH seines Erachtens weit unter 50%. Hier könnte der Zusammenhang mit dem Haushalt der Stadt diskutiert werden; eine Abführung in Höhe von ca. 40 T€ steht im Raum. Herr Tetz und Herr Gottschalk merken an, dass der Betrag sodann im Folgejahr ausgeschüttet werden würde. Ferner glaubt Herr Gottschalk nicht an eine Initiative des EuGHs in den kommenden Jahren. Herr Saß sieht ein Gefahrenpotenzial, wenn diese Rückstellungen nicht gebildet werden. Herr Dr. Thiel bittet um Erläuterung der 14 erforderlichen Stellen im Stellenplan und fragt, ob diese Aufstockung realistisch ist. Herr Freyermuth erklärt, dass sieben von 14 Stellen die bereits in 2019 genehmigten Tiefbau-Stellen beziffern. Herr Freyermuth wird regelmäßig von Stadtwerke-Kollegen angesprochen, ob Tiefbauer aus Barmstedt aufgrund des Fachkräftemangels für deren Werke tätig werden könnten, die Einstellung dieser sieben Mitarbeiter war die richtige Entscheidung. Ferner führt er aus, dass das Projekt Breitband Amt Rantzau gefördert ist, die hohe Investitionssumme ist aufgrund der Fördersumme zu relativieren. Im Bereich Elektrizität sind viele Vorratspositionen enthalten, die bei einem warmen Winter oder wenn es in Baugebieten stockt, abgearbeitet werden können. Im Breitbandbereich sind weitere Gemeindeschließungen auf der Agenda, diese wurden bewusst im Wirtschaftsplan aufgrund des Wettbewerbes nicht genannt. Es haben sehr positive Gespräche mit der Gemeinde Kummerfeld (Plangemeinde 2) und Moorrege (Plangemeinde 3+4) stattgefunden. Der Bürgermeister von Moorrege freut sich trotz Zugehörigkeit zum Zweckverband sehr auf eine Erschließung durch die Stadtwerke Barmstedt. Die Erschließung der Gemeinde Appen (Plangemeinde 1) muss noch bilateral erörtert werden. Herr Gude bittet darum, dass für die Gemeinde Appen ein Sperrvermerk erteilt werden sollte. Herr Gottschalk erklärt, dass die Plangemeinden im Wirtschaftsplan für die Sitzung der Stadtvertretung namentlich genannt werden müssen. Ferner sollte, ein Einvernehmen mit der zu erschließenden Gemeinde hergestellt werden, die Bestätigung des Bürgermeisters zur Erschließung ist erforderlich, daher plädiert Herr Gottschalk ebenfalls für einen Sperrvermerk für die Gemeinden Appen und Moorrege. Herr Tetz verliest das Schreiben von Herrn Bürgermeister Weinberg aus Moorrege, im dem der Bürgermeister die Erschließung ausdrücklich wünscht. Herr Gottschalk verweist auf das Schreiben des Appener Bürgermeisters Bannaschak, welcher eine Erschließung durch den Zweckverband und nicht durch die Barmstedter Stadtwerke wünscht. Herr Gottschalk möchte vermeiden, dass in Appen die gleiche Situation wie in Horst auftritt. Herr Freyermuth erkennt keinen Zusammenhang, weil in Horst eine Verzögerung durch die Gesprächswünsche der Verwaltung eingetreten sind, die nur einen kleinen Ausbau für die Stadtwerke möglich gemacht hat. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein schneller Ausbau zum Erfolg führt. Eine Gebietsabsprache verstößt gegen das Kartellrecht, Genehmigungen seitens der Gemeinden sind nicht erforderlich, die Fragen wurden bereits bei der Kommunalaufsicht geklärt. Gebietsabsprachen unter Wettbewerbern sind illegal und eine Zustimmung der Bürgermeister ist nicht erforderlich. Eine schnelle Erschließung ist daher zu empfehlen. Die Stadtwerke und auch der Werkausschuss haben sich im letzten Jahr mit der Einstellung der Tiefbaukollegen für einen Ausbau entschieden, die Stadtwerke haben sich entsprechend positioniert und alle Regularien geklärt. Ferner gibt er zu bedenken, dass wirtschaftliche Interessen primär nicht beim Zweckverband liegen, sondern bei den Stadtwerken Norderstedt mit ihrer Tochterfirma wilhelm.tel. Die Stadtwerke Norderstedt erreichen einen starken Einfluss in unserem Kreis und gerade das Thema Crossselling (Gas, Strom) wird dann für die Stadtwerke Norderstedt interessant. Die Entscheidung, die heute getroffen wird, ist somit nicht nur eine Entscheidung für die Breitbandsparte der Stadtwerke Barmstedt sondern auch eine Entscheidung für die Zukunft des Energievertriebes. Herr Dr. Thiel fragt, ob es nicht eines expliziten Beschlusses bedarf, dass die Gemeinden erschlossen werden oder ob es ausreiche, dass die Plangemeinde in einer Zeile im Wirtschaftsplan erwähnt wird. Herr Freyermuth erklärt, dass im Protokoll festgehalten wird, dass die Stadtwerke in den Gemeinden Kummerfeld, Moorrege und Appen aktiv werden wollen. Das nächste Erfordernis ist, die Gemeinden und den Zweckverband in Kenntnis zu setzen, dass eine Erschließung erfolgen wird, damit sind alle Erfordernisse abgeschlossen. Er verweist in diesem Zusammenhang noch einmal auf das Gespräch mit der Kommunalaufsicht in Kiel. Der Zweckverband habe keine Handhabe eine Erschließung zu verhindern, die Gemeindeordnung gestattet die Vorgehensweise. Es handelt sich für die Stadtwerke Barmstedt um eine strategische und betriebswirtschaftliche Entscheidung, bei der die Gemeinden kein Risiko tragen. Alle schwarzen und weißen Flecken werden erschlossen, jeder Bürger erhält einen Anschluss. Der Jahresbericht 2018 sowie der Wirtschaftsplan 2020 des Zweckverbandes sind negativ. Die Gemeinden müssten zuzahlen, wenn die Erschließung durch den Zweckverband erfolgt, daher ist der Moorreger Bürgermeister, Herr Weinberg, von dem Angebot der Stadtwerke Barmstedt (kein Risiko, keine finanzielle Belastung, schwarze und weiße Flecken) so angetan. Herr Freyermuth appelliert erneut, die Vorhaben so schnell wie möglich voranzutreiben. Herr Gude möchte wissen, ob auch wirklich alle weißen Flecken erschlossen werden sollen. Dies bejaht Herr Freyermuth. Herr Saß spricht sich für die sofortige Erschließung Moorreges aus. Die Erschließung der Gemeinde Appen sollte dringend mit dem dortigen Gemeinderat geklärt werden. Seines Erachtens ist der Zweckverband in einer Schieflage und die Thematik klärt sich ggf. von ganz allein. Frau Döpke empfindet die Aussage von Herrn Saß als sehr riskant, der Zweckverband ist mit den Zielen angetreten, auch die Gebiete zu erschließen, die laut Markterkundungsverfahren nicht erschlossen werden sollten. Das Anschreiben aus Appen liest sich lt. Frau Döpke konträr, eine Erschließung aus Barmstedt ist rechtlich zwar nicht angreifbar, es sollten aber die Schranken der kommunalen Familie beachtet werden. Frau Döpke appelliert, an einen Tisch zu kommen und Gespräche zu führen, die Kommunalaufsicht hat dazu ihre Unterstützung angeboten. Herr Freyermuth gibt zu bedenken, dass der externe Energievertrieb ebenso gehandhabt wird. Viele andere kommunale Werke bieten auch Strom und Gas in Barmstedt an, wo stünden die Stadtwerke Barmstedt heute, wenn das Energiegeschäft nicht zu den Gewinnen beitragen würde. Das ist auch keine Frage der kommunalen Familie und auch die Telekom erschließt wo sie möchte, da hat die Barmstedter Politik damals auch nicht eingreifen können. Herr Kuberzig schlägt vor, nicht nur die Meinung des Moorreger Bürgermeisters, sondern auch die Meinungen der Gemeindevertreter abzufragen. Herr Freyermuth spricht sich erneut gegen einen Sperrvermerk aus, ein Start in diesem Frühjahr ist dann nicht mehr möglich. Der Zweckverband hat per Definition kein wirtschaftliches Interesse, das ist anders als beim Amt Rantzau. Sollte der Zweckverband erfolgreich sein, dann werden die Fördermittel zurückgezahlt. Lediglich die Stadtwerke Norderstedt partizipieren an dem Ausbau durch den Zweckverband und erreichen so als „Kreis Segeberger“ im Kreis Pinneberg unsere Kunden. Die Bürger möchten ein stabiles Netz, wer das liefert, ist irrelevant für den Kunden. Die Ellerhooper sind ebenfalls zufrieden, obwohl von der Gemeinde keine Zustimmung vorgelegen hat. Es gibt keine rechtliche Möglichkeit, den Ausbau zu untersagen. Die Empörung nimmt aktuell dieses Ausmaß an, weil es sich um große ertragreiche Gemeinden handelt. Herr Gottschalk spricht sich ebenfalls dafür aus, dass neben dem Bürgermeister auch die Gemeindevertretung Moorreges ihr Einverständnis kundtun sollte. Damit sollen die weichen Faktoren überprüft werden, ob die Bürger der Gemeinde den Stadtwerken Barmstedt positiv gesonnen sind. Ein Sperrvermerk für Moorrege und ebenso für Appen ist auch in seinem Sinne. Herr Dr. Thiel möchte wissen, ob für die Gemeinden eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ausgearbeitet wurde. Herr Freyermuth verneint die Frage, aus seiner Erfahrung heraus kann er sagen, dass die Gemeinden sehr rentabel sein werden (Dichte der Bebauung, Struktur, Klientel). Weiter führt er aus, dass er kein Unternehmen kennt, dass so schnell schwarze Zahlen in der Sparte erwirtschaftet hat wie die Stadtwerke Barmstedt. Herr Tetz gibt zu bedenken, dass der Zweckverband nicht gezwungen wurde, die Erschließung zu übernehmen und damit rechnen musste, dass auf dem Markt ein Wettbewerb vorherrscht. Dazu ergänzt Herr Freyermuth, dass der Zweckverband das Netz vom azv übernommen hat, auf das sich auch die Stadtwerke Barmstedt beworben haben. Im Hintergrund des Zweckverbandes steht immer die wilhelm.tel der Stadtwerke Norderstedt, die im Kreis Pinneberg die Verträge verkaufen möchten, damit passt die Aussage des Zweckverbandes „kommunale Familie“ nicht. Herr Saß fügt hinzu, dass sich der Zweckverband auch nicht gegen eine Telekom auflehnen würde, das ist rechtlich das Gleiche.

 

Frau Döpke verliest die Anmerkungen und Fragen der Verwaltung zum Wirtschaftsplan und bittet um Beantwortung der Fragen im Protokoll.

 

  • S. 2 „Anschaffung eines Notstromaggregates durch die Stadtwerke und Betrieb. Aussage der Verwaltung dazu fehlt.“ Antwort der Verwaltung: Hierzu gibt es am 12.02. einen Termin mit den Stadtwerken. Aus steuerlichen Gründen kann es sinnvoll sein, dass die Stadtwerke das Aggregat kaufen, Eigentümerin ist die Stadt. Es muss sichergestellt bleiben, dass trotz Nutzung der Stadtwerke und Wartung es für die Versorgung des Rathauses angeschafft wird. Den Text im Wirtschaftsplan, halte ich für unangemessen.

 

  • S. 2 Aufschlüsselung der Kosten für eine Schwimmstunde i. H. v. 26,00 €. Sind die neuen Preise bei einem prognostizierten Verlust von 401.000 € berücksichtigt?
     

Antwort der Werkleitung:

Es wurde ein Preis von 24,00 € pro Bahn und 45min-Nutzungsstunde ermittelt auf Basis der Kostenrechnung 2018. Insgesamt hat die Badewonne in 2018 ein Ergebnis vor Steuern i.H.v. -463.882,80 € gemacht. Dabei sind anteilig Kosten für das Schulschwimmen i.H.v. ca. 67.000 € und für das Vereinsschwimmen i.H.v. ca. 85.500 € angefallen. Bei unterstelltem gleichbleibenden Nutzungsverhalten der Schulen und Vereine impliziert dieses zur Kostendeckung einen Preis von 24,00 € netto (netto=brutto für die Schulen und 25,68 € brutto für die Vereine).

 

Aufwendungen

Schulen

Vereine

Materialaufwand

 

 

a) Bezug von Fremden

14.216,13

20.480,06

a) Bezug von Betriebszweigen

8.782,71

12.652,56

Löhne und Gehälter

11.809,93

15.750,16

Soziale Abgaben, Unterstützungen

2.387,68

3.186,99

Aufwendungen für Altersversorgung

737,09

983,02

Abschreibungen

12.834,35

18.489,43

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

785,65

1.131,82

Steuern, Sonstige

65,85

94,87

Konzessionsabgabe

0,00

0,00

Andere betriebliche Aufwendungen

11.152,99

6.953,20

Summe Aufwendungen

62.772,38

79.722,10

Umlage der Spalte 3

 

 

Zurechnung (+)

4.381,94

6.312,71

Abgabe (-)

 

 

Leistungsausgleich der Aufwandsbereiche

 

 

 

Zurechnung (+)

 

 

Abgabe (-)

-350,98

-505,62

Summe Aufwendungen gesamt

66.803,34

85.529,18

 

 

  • S. 3 Anmerkung im WP: „Wegerechte am Schwimmbad wurden durch die Verwaltung nicht beschafft.“ Anmerkung der Verwaltung: Die Stadt ist nicht Eigentümer der betroffenen Flächen: Eigentümer sind 1. Herr XXX (nicht öff. genannt) und 2. die Stadtwerke. Da die beiden Parteien sich nicht einigen konnten, wurde die Verwaltung beauftragt, zu vermitteln. Das konnte aufgrund der unterschiedlichen Standpunkte der Eigentümer nur rudimentär begleitet werden. Mehrere Schlichtungsversuche sind daran gescheitert. Die Anmerkung im Wirtschaftsplan ist nichtzutreffend und auch nicht zielführend.

 

  • S. 3 zu prüfen ist, ob der Begriff „gewährt“ eine unklare Formulierung darstellt. Die Stadt, ist Zahlungsempfängerin, die die Mittel dann weiterleitet. Der Begriff „gewährt“nnte vermitteln, dass die Stadt Barmstedt auch Vertragspartner und Antragsteller ist. Das ist jedoch nicht der Fall.
     

Antwort der Werkleitung:

Begriff „gewährt“ wurde umgeändert in „gezahlt“ (geänderter Wirtschaftsplan anbei)

 

  • S. 5 Erfolgsplan Ziffer 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.458.000,00 €: Ist wie im letzten Jahr aufzulisten, enthält u.a. Rechtsanwalts und Gutachterkosten.
     

Antwort der Werkleitung:

Siehe Anlage

 

  • S. 8 Investitionsplan Straßenbaumaßnahmen: Aussage des Bauamtes: die Bauvorhaben im Bereich der Brunnenstraße, Berliner Straße, Gr. Gärtnerstraße und der Straße Am Friedhof sind unbekannt. Die Arbeiten an der Gr. Gärtnerstraße könnten mit dem B-Plan 76 zusammenhängen. Über die Arbeiten in der Berliner Straße verwundern, da diese Straße eigentlich gemeinsam ausgebaut werden sollte.
     

Antwort der Werkleitung:

Die Berliner Straße hat höchste Dringlichkeit, aktuell wird diese wassermäßig nur im Stich versorgt. Es handelt sich um alte AZ-Leitungen. Leider können wir nicht auf eine gemeinsame Baumaßnahme warten. Brunnenstraße ist eine Maßnahme im Bohrspühlverfahren und ist eine Landesstraße (Zuständigkeit LBV), daher tangiert diese Baumaßnahme die Stadt/das Bauamt nicht. Die Große Gärtnerstraße ist nicht im Ausbauplan enthalten, sie muss wegen häufiger Störungen im Stromnetz saniert werden (nur Fußweg).

 

  • S. 9 Investitionsplan zur Wärmeversorgung: Heizkessel Sporthalle Heederbrook: Aussage des Bauamtes: Die Maßnahme ist noch nicht durchzuführen, zumindest nur in Absprache mit der Verwaltung. Wie bekannt ist, sind wir derzeit dabei, alle Liegenschaften energetisch zu betrachten, um dann wirtschaftliche Lösungen inkl. Förderungen zu erarbeiten und umzusetzen.

Antwort der Werkleitung:

Die Kessel der Heizanlage zeigen regelmäßig eine Störung, leider konnte keine Fachfirma die Fehler beheben, daher müssen die Kessel getauscht werden. Auf eine zeitlich ungewisse energetische Sanierung der Liegenschaften kann in diesem Fall nicht gewartet werden.

 

  • S. 11, Finanzplan:  r das Jahr 2022 ist eine Zuweisung der Gemeinde in Höhe von 800.000 € veranschlagt. Nachdem die dort für die Vorjahre veranschlagten Beträge aus dem Breitband Rantzau kommen, habe ich mir den letzten mir vorliegenden Meilensteinplan angesehen und nichts dort gefunden. Der Plan endet 2021. Von weiteren 800.000 € war nie in dem Zusammenhang gesprochen worden. Eine solche weitere Bezuschussung müsste in unseren Finanzplan, selbst wenn das erst 2022 zum Tragen kommen sollte.

Antwort der Werkleitung:

Hier handelt es sich tatsächlich um einen Fehler (Übertragungsfehler aus dem Vorjahr). In 2022 ist keine Zuweisung der Gemeinde i.H.v. 800.000 € mehr zu erwarten. Der Wirtschaftsplan wird dahingehend korrigiert (1. Zuweisung der Gemeinde 0 €, 8. Kredite 2.510.000 €). (geänderter Wirtschaftsplan anbei)

 

  • S.12 Auszahlungen Ziffer 7. Sonstige Ausgaben 2,5 Mio. €, bitte aufschlüsseln, welche Positionen hier zusammengefasst werden.

Antwort der Werkleitung:

Bei dieser Position handelt es sich um Rückzahlungen von Kassenkrediten insbes. an die Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH.

 

  • S 14. Der Stellenplan entspricht nicht den Vorschriften. Das Agreement, die Eingruppierungen unabhängig vom Wirtschaftsplan zur Verfügung zu stellen, gibt es aus dem letzten Jahr, aber an den Tarif sind die Stadtwerke gebunden.

 

Herr Freyermuth erläutert, dass die Eigenbetriebsverordnung sehr stringent ist, die Themen wurden nicht subsummiert, um etwas zu verstecken. Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes wurde nach Vorgabe der Eigenbetriebsverordnung vorgenommen. Frau Quoirin-Nebel erbittet zur nächsten Werkausschusssitzung ein Energiekonzept. Bisher werden nur Einzelmaßnahmen veröffentlicht, ein Energiekonzept gibt einen Überblick über die Maßnahmen, die Zielvorgaben, die Zeitschienen und das Controlling. Sie fragt an, ob die Fluktuation auf Seite 20 branchenüblich ist Herr Freyermuth erwidert, dass es sich nur um die Kündigung der Stelle im Einkauf handelt, die Fluktuation ist im Haus vergleichsmäßig sehr gering, der Fachkräftemangel im Bereich Gas-Wasser und Elektrizität ist aber aktuell ein Problem.

 

 


Beschluss:

Der Stadtvertretung wird vorgeschlagen, den Wirtschaftsplan 2020 der Stadtwerke Barmstedt zu beschließen. Die im Investitionsplan genannten Plangemeinden 1 (Appen) sowie Plangemeinde 3/4 (Moorrege) sind mit einem Sperrvermerk zu versehen, der von der Stadtvertretung freigeben werden kann.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

4

 

 

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