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Auszug - Bebauungsplan Nr. 15 für das Gebiet in der Bahnhofstraße im Ortseingangsbereich südlich der Bahnlinie, westlich der Bahnhofstraße (L112) und des Buchenweges, nördlich der Bokelsesser Straße hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zunächst weist Herr Bürgermeister Bernd Reimers auf die in diesem Zusammenhang erstellte Vorlage von der Verwaltung hin. Das Grundstück ist inzwischen von der Gemeinde gekauft worden. Für das rund 1,35 ha große Plangebiet hat das Planungsbüro 3 verschiedene Konzeptpläne erstellt, die von den Anwesenden diskutiert werden. In diesem Verfahrensschritt soll allerdings zunächst der Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
Hingewiesen wird für die weiteren Planungen auf die im Plangebiet liegende Entwässerungsleitung (RW), die sich später nicht auf Privatgrundstück, sondern im öffentlichen Bereich befinden sollte. Von Seiten der Anwesenden wird vorgeschlagen, den vorderen Bereich entlang der Bahnhofstraße mit einer höheren GRZ und einer höheren Geschossigkeit festzusetzen, um dort möglicherweise umfangreicheren Kleinwohnungsbau zu ermöglichen. Desweiteren wird die Einplanung von Gemeinschaftsflächen / Spielplatz vorgeschlagen. Ebenfalls Berücksichtigung sollte die Regenrückhaltung finden.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
- Für das Gebiet in der Bahnhofstraße im Ortseingangsbereich der Gemeinde Westerhorn, südlich der Bahnlinie, westlich der Bahnhofstraße (L112) und des Buchenweges, nördlich der Bokelsesser Straße wird der B-Plan Nr. 15 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Im gültigen Flächennutzungsplan ist diese Fläche als gemischte Baufläche dargestellt und sie soll hauptsächlich für eine Wohnbebauung entwickelt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll das Büro dn-stadtplanung in Rellingen beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 7 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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