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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Sandabbau in der Gemeinde Bokel - Brechanlage der Firma Uhl  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Bokel
TOP: Ö 7
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Bokel Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 12.02.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:22 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende des Bauausschusses Meik Kröger informiert die Anwesenden darüber, dass die Firma Uhl im Jahre 2008 den Antrag auf Aufstellung einer Brechanlage in einer Sandkuhle gestellt hat

 

Der Vorsitzende des Bauausschusses Meik Kröger informiert die Anwesenden darüber, dass die Firma Uhl im Jahre 2008 den Antrag auf Aufstellung einer Brechanlage in einer Sandkuhle gestellt hat. Dieser wurde vom  Kreis Pinneberg zunächst abgelehnt, weil die Planungen einen Standort zu dicht am Grundwasser vorsahen. Hier muss ein Abstand von 3 Metern zum Grundwasserspiegel eingehalten werden. Anschließend stellt Frau Wehrhahn vom Ingenieurbüro Klütz und Collegen die Einzelheiten der geänderten Planung vor. Die Brechanlage der Firma Uhl steht zurzeit auf einem Gelände nahe der Golfanlage in der Gemeinde Lutzhorn. Dort ist der Sandabbau abgeschlossen. Jetzt soll die Aufstellung auf einem Teilabschnitt des künftigen Sandabbaugeländes in der Gemeinde Bokel erfolgen und das Gelände, auf dem die Brechanlage steht, wird zuletzt abgebaut. Die Anlage soll an maximal 8 Tagen im Jahr in Betrieb gehen und den Rest des Jahres an einem anderen Ort stehen. Insofern wird es auch nur an 8 Tagen im Jahr Lärm geben. Es werden einige Auflagen zu erfüllen sein. So wird es einen Sichtschutz geben und es werden Vorsorgemaßnahmen gegen Staubimissionen wie vorheriges Anfeuchten des Brechgutes getroffen. Eine Genehmigung nach Immissionsschutzrecht muss beantragt werden. Die Anforderungen an das angelieferte Material müssen erfüllt werden.

Der Standort der Anlage wird 120 Meter lang und 60 Meter breit sein und es werden 10.000 Tonnen Material pro Jahr verarbeitet. Eine Klärung der Genehmigungsfähigkeit mit dem Kreis ist erfolgt.

 

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