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Auszug - Landschaftsrahmenplan ( LRPIII) hier: Sachstandsbericht
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Wortprotokoll |
Der Vorsitzende des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr informiert die Anwesenden darüber, dass am 13.02.2019 unter Beteiligung aller Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden, der Verwaltung und Vertretern der unteren Naturschutzbehörde ein Gespräch beim Kreis Pinneberg statt fand. Ziel dieses gemeinsamen Gespräches war herauszufinden, ob von Seiten der Gemeinden eine Stellungnahme abgegeben werden sollte bzw. Einwände gegen den Landschaftsrahmenplan geltend gemacht werden sollen, da in den Gemeinden des Amtsbezirkes viele Flächen für die Eignung von künftigen Landschaftsschutzgebieten vorgesehen sind. Die Flächen kommen den Wohnbauflächen bedenklich nahe bzw. überschneiden sich mit diesen sogar teilweise, so dass bei der Festsetzung solcher Gebiete die künftige Entwicklung von Wohnbaugebieten stark eingeschränkt werden. Da im Landschaftsrahmenplan lediglich der Rahmen abgesteckt wird und bei der Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten ähnlich wie in einem Bauleitplanverfahren alle Betroffenen vom Verfahrensträger, der unteren Naturschutzbehörde, beteiligt werden, ist ein Einwand bzw. eine Stellungnahme zu diesem Zeitpunkt verfrüht. Diese kann bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im offiziellen Verfahren vor der Ausweisung als Schutzgebiet vorgebracht werden.
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