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Auszug - Sanierung der kompletten Bahnhofstraße hier: Sachstandsbericht über die gemeinsame Baumaßnahme mit dem LBV Itzehoe
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Wortprotokoll |
Nach einleitenden Worten durch den Vorsitzenden des Bau- und Wegeausschusses, Herrn Jens Fischer, erläutert Herr Niehuus von der Ingenieurgesellschaft Siebert und Partner zunächst den Inhalt des kürzlich durchgeführten Abstimmungsgespräches und geht nachfolgend auf die Fragen der Anwesenden ein:
Aufgrund der vom LBV geplanten Straßensanierung der L112 im Jahr 2020 plant die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen die Sanierung von Teilen der Ortsentwässerung in der Bahnhofstraße. Für die Abstimmung und die Definition von Schnittstellen und ggfs. auch gemeinsamen Planungsbereichen wurde am 11.02.2019 im Amtshaus ein Koordinierungsgespräch geführt, an dem neben Vertretern der Gemeinde, der Verwaltung und des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr auch Herr Niehuus von der Ingenieurgesellschaft Siebert und Partner teilnahm. Herr Niehuus erläutert den Anwesenden ausführlich die besprochenen Punkte und stellt die in diesem Zusammenhang erstellten Pläne detailliert vor.
Die Planungsvoraussetzungen beim LBV stellen sich wie folgt dar:
- Der LBV plant bisher eine Deckensanierung in voller Ausbaubreite (Binder und Deckschicht) im Bereich der L112, OD Brande-Hörnerkirchen (Bahnhofstraße). Ein Vollausbau der Straße ist auf Grundlage der beim LBV bisher vorliegenden Informationen über den Zustand der Straße (Oberbau und Unterbau) noch nicht vorgesehen. Geprüft werden muss auch noch der bauliche Zustand der Randeinfassungen und Rinnen.
- Über die gesamte Ausbaustrecke wurden durch den LBV Bohrkerne in Tiefen zwischen 0,80 - 1,20m Tiefe entnommen. Die Auswertung dieser Probebohrungen liegt noch nicht vor, erste Ergebnisse werden für Anfang März 2019 erwartet.
- Die bauliche Umsetzung der Deckensanierung erfolgt grundsätzlich über die Gesamtbaustrecke in mehreren Teilabschnitten, eine konkrete Reihenfolge ist noch nicht festgelegt.
- Im Zuge der Straßensanierung im Bereich der Bahnhofstraße wird auch ein seitlich geführter Rad-/Gehweg durch den LBV betrachtet, eine Sanierung erfolgt in Abhängigkeit von dem Schadensbild und ist noch nicht entschieden. Im Sanierungsfall erfolgt durch den LBV eine
Erneuerung in asphaltierter Bauweise, auf Wunsch der Gemeinde und gegen Übernahme der Mehrkosten ist auch eine Pflasterdeckschicht denkbar.
Anschließend erläutert Herr Niehuus den aktuellen Sachstand der Planungen mit Trassenführung zu der geplanten Kanalsanierung im Bereich der Bahnhofstraße, das Ing.-Büro Siebert & Partner ist durch die Gemeinde mit der Planung und Umsetzung der Baumaßnahme beauftragt. Die Gemeinde hat zuletzt im November 2018 die betroffenen Abschnitte der Kanalisation (Hauptkanäle und Anschlussleitungen) untersuchen lassen, entsprechende aktuelle Zustandsdaten liegen somit vor. Im nordöstlichen Bereich der Bahnhofstraße (ab Hs.-Nr. 106 bis Kreuzung Kirchenstraße/ Lindenstraße ist eine komplette Erneuerung der Haupt- und Anschlusskanäle im Bereich der vorhandenen Kanaltrasse und in offener Bauweise geplant. Im südwestlichen Bereich (Hs.-Nr. 78a bis Hs.-Nr. 106) werden voraussichtlich einzelne Anschlusskanäle und Einzelbaugruben für punktuelle bzw. begrenzte Schäden zu erneuern sein. Für die Erneuerung der Kanäle in offener Bauweise wird die vorh. Straße im Bereich der Kanaltrasse aufgebrochen und nach Herstellung der neuen Kanäle wieder mit Asphaltmaterial geschlossen. Der notwendige Straßenaufbau wird durch den LBV vorgegeben.
Die Belastungsklasse der Bahnhofstraße (L112) wird durch den LBV auf BK3,2 festgelegt. Grundsätzlich einig sind sich alle Beteiligten darüber geworden, dass die Kanalbauarbeiten und die Straßensanierungsarbeiten wirtschaftlich sinnvoll als Gemeinschaftsmaßnahme gemeinsam abgewickelt werden soll. Es sind erhebliche Einsparungen für beide Auftragsparteien im Bereich der Baustelleneinrichtung und der Verkehrssicherung/ Verkehrslenkung zu erwarten. Es wird auf die erhebliche Mehrbelastung und Einschränkungen der betroffenen Anwohner durch umfangreiche und getrennte Bauarbeiten in 2 aufeinander folgenden Jahren hingewiesen. Ebenfalls betont werden die erheblichen zu erwartenden Umsatzeinbußen für die angrenzenden Gewerbebetriebe, massive Proteste der betroffenen Anwohner und Betriebe bei einer unnötig langen Bauzeit und unkoordinierten Bauabwicklung werden befürchtet. Für die Planung der Straßenbaumaßnahme wurde bereits ein Planungsauftrag seitens des LBV erteilt, es sind bis zum heutigen Tage jedoch noch keine konkreten Planungsleistungen erfolgt. Eine Planung auch der Straßenbaumaßnahme durch das bereits von der Gemeinde beauftragte Büro ISP ist aus Gründen einer homogenen Projektabwicklung und aus Gewährleistungsgründen sinnvoll, eine mögliche Beauftragung an das Büro ISP ist bereits durch den LBV geprüft und eine Beauftragung des Büros ISP durch den LBV ist möglich, ISP hat ein entsprechendes Angebot vorgelegt
Im Auftrag des LBV sind Baugrunderkundungen durchgeführt worden, um so eine Beurteilung der örtlichen Situation im Straßenaufbau durchführen zu können. Mit den entsprechenden Ergebnissen soll die Planung dann ggf. in dem Ausbereich der Bahnhofstraße angepasst werden, denkbar war auch ein möglicher Vollausbau. Eine Entscheidung hierüber wird nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse ab Anfang März erwartet.
Im Bereich des nördlichen Gehweges stehen zwischen Hs.-Nr. 91 bis 93 mehrere Bäume (Kanadische Eichen), die Baumwurzeln verursachen zunehmend Schäden an dem in unmittelbarer Nähe verlaufenden MW-Kanal (Wurzeleinwuchs sowie der Geh- / Radwegbefestigung. Es besteht Handlungsbedarf, um größere Schäden an dem Bauwerk zu vermeiden.
Die Bäume sind Mitte der 90er Jahre durch den LBV gepflanzt worden, der Geh-/Radweg gehört in diesem Abschnitt zum Eigentum des LBV. Dieser Sachverhalt wird beim LBV geprüft. Die Prüfung kommt zu folgendem Ergebnis:
„Die Bäume sind in Besitz und Eigentum des Landes Schleswig-Holstein, folglich ist der LBV-SH bei „weitreichenden Entscheidungen die Bäume betreffend" zu beteiligen. Die Gemeinde ist weiterhin für die Beseitigung eventueller von den Bäumen ausgehender Gefahren zuständig, auch die komplette Entnahme der Bäume inkl. Wurzelwerk ist möglich.“
Ziel ist nun die Durchführung einer zeitnahen Informationsveranstaltung für die betroffenen Anlieger und Gewerbebetriebe. ISP wird die Sanierungsplanung für den Bereich der Kanalisation weiter bearbeiten, die Planungen für die Wiederherstellung der befestigten Oberflächen erfolgen dann nach abschließender Klärung und Vorgabe durch den LBV.
Die Durchführung dieser Maßnahme wird ungefähr 6 – 7 Monate dauern. Der LBV plant einen Vollausbau der Ortsdurchfahrten. Die Art des Ausbaus wird im März noch entschieden und die Umsetzung wird bis spätestens 2021 erfolgen. Der Ablauf ist so vorgesehen, das zunächst der Kanalbau und nachfolgend der Straßenbau erledigt wird. In der Zeit werden Wanderbaustellen eingerichtet und die Anwohner sollten ihre Grundstücke jeweils abends nach Feierabend so weit wie möglich wieder erreichen können, Zufahrten werden über Stahlplatten zu erreichen sein und die Müllabfuhr sowie weitere Versorger werden sicher gestellt. Die Anwohner des Drosselkamps und der anschließenden Straßen sollen während der Bauphase möglichst im Rahmen des Anliegerverkehrs halbseitig freigehalten werden. Die Umleitungsregelung erfolgt in Abstimmung mit der Gemeinde und der Ordnungsbehörde / Straßenverkehrsamt.
Die Baumaßnahme wird in 2 Abschnitten erfolgen. Zunächst der Bereich zwischen der Kreuzung am Marktplatz bis hin zur geplanten Entlastungsleitung bzw. bis zum neuen Verbindungsweg in das Baugebiet „Hegebusch“ und nachfolgend der westliche Teil von dort beginnend bis zur Rosentwiete. Die Kostenschätzung für den reinen Kanalbau für beide Abschnitte liegt bei netto 629.800 €, brutto rund 760.000 €.
Frau Svenja Kröger weist in diesem Zusammenhang darauf hin, die Schulbusverkehre während der Baumaßnahmen zu berücksichtigen und zu beteiligen. Eine Sicherstellung wird zugesagt.
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76