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Auszug - Landschaftsrahmenplan (LRP III) - Sachstandsbericht
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Wortprotokoll |
Herr Jens Fischer weist darauf hin, dass im Zuge der Aufstellung des Landschaftsrahmenplanes eine gemeinsame Veranstaltung aller Vertretungen und Ausschüsse der Gemeinden des Amtsbereiches Hörnerkirchen im Lindenhof in Westerhorn stattgefunden hat. Hier hat Herr Götz Reimer den Anwesenden den Landschaftsrahmenplan im groben und die die Gemeinden betreffenden Angelegenheiten im einzelnen ausführlich erläutert. Hauptsächlich ist die Entwicklung von Landschafts-/Naturschutzgebieten betrachtet worden, die im Bereich des Amtsbezirkes prägend sind. Es sollte geklärt werden, ob Einwendungen zum jetzigen Zeitpunkt notwendig sind, da die Gebiete auch die Wohnbebauung und künftige Entwicklungen der Gemeinden berühren.
Daraufhin hat es einen Termin beim Kreis Pinneberg mit der unteren Naturschutzbehörde zur Klärung genau dieser Frage gegeben, an dem alle Bürgermeister und die Verwaltung teilgenommen haben. Nach Aussage der UNB, Herr Kastrup, sind Einwendungen in diesem Verfahrensschritt nicht notwendig. Bevor ein Landschaftsschutzgebiet oder ähnliches eingerichtet wird, wird ein Planverfahren ähnlich des Bauleitplanverfahrens durchgeführt, an dem Träger öffentlicher Behörden und die betroffenen Gemeinden beteiligt sind und in diesem Verfahren ihre Meinung und ihre Bedenken äußern können.
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