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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Satzung über die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Barmstedt ab 2019 (Hebesatzsatzung)  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
Zusatz: Die Sitzung beginnt bereits um 18:30 Uhr. Sollten Themen aus zeitlichen Gründen nicht behandelt werden können, wird es am 08.01.2019 eine zusätzliche Sitzung geben.
VO/2018-372 Satzung über die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Barmstedt ab 2019 (Hebesatzsatzung)
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Maier, Wolfgang
Federführend:FB 200 Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kahns stellt den Sachverhalt dar.

 

Die Mitglieder der Stadtvertretung diskutieren über die Erhöhung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Barmstedt.

 

Herr Jessen erklärt ausführlich, dass die Meinungen über die Änderung der Hebesätze in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gespalten sind und er für die Erhöhung der Hebesätze ist.

 

Frau Quoirin-Nebel spricht sich gegen die Erhöhung der Hebesätze aus. Sie betont, dass die Erhöhung wieder die Bürgerinnen und Bürger tragen müssen und weitere Erhöhungen wie z.B. Anpassung der Strom- und Gaspreise ebenfalls bevorstehen. Des Weiteren bemängelt Frau Quoirin-Nebel, dass erst die Straßenausbaubeiträge abgeschafft wurden und nun die Steuern erhöht werden sollen.

 

Herr Gottschalk teilt mit, dass sich die Mitglieder der FWB-Fraktion den Vorgaben des Landes beugen. Die Stadt Barmstedt muss aus finanzieller Sicht die Hebesätze erhöhen.

 

Herr Dr. Thiel betont, dass die Attraktivität der Stadt Barmstedt durch die Erhöhung der Gewerbesteuer nicht steigt. Die BALL-Fraktion stimmt gegen die Erhöhung der Hebesätze.

 

Die SPD-Fraktion ist ebenfalls gegen eine Erhöhung der Hebesätze. Herr Hansen erklärt, dass weitere Erhöhungen der Hebesätze folgen können.

 

Herr Johannsen weist auf die derzeitige Haushaltssituation der Stadt Barmstedt hin. Die Stadt Barmstedt ist auf jede weitere Einnahme angewiesen. Es stehen noch viele weitere Ausgaben bzw. Projekte an. Daher wird die CDU-Fraktion diesem Beschluss zustimmen.

 

 


Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, die der Vorlage beigefügte Satzung über die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Barmstedt (Hebesatzsatzung) mit folgenden Hebesätzen ab 01.01.2019:

 

Grundsteuer A:   390 %

Grundsteuer B:  425 %

Gewerbestuer:  380 %

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

12

Nein- Stimmen:

10

Enthaltungen:

0

 

 

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