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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Ahornring  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 15.01.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2009-232 Ahornring
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Ulrike Karvink
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender Axel Schmidt trägt den Sachverhalt zu diesem Tagesordnungspunkt vor

 

Ausschussvorsitzender Axel Schmidt trägt den Sachverhalt zu diesem Tagesordnungspunkt vor. In der letzten Zeit kam es immer wieder zu Beschwerden seitens der Anwohnerinnen und Anwohner bezüglich des Befestigungszustandes der Straßen im B-Plangebiet Nr. 53 – Ahornring. Es haben mehrere Gespräche zwischen der Stadt und dem Investor stattgefunden. Ein Vorschlag sah die Herstellung einer provisorischen Asphaltdecke auf der Baustraße vor. Die Kosten wurden mit rund 10.000,00 € ermittelt, so dass bei einer eventuellen Kostenbeteiligung von 50 % durch die Stadt rund 5.000,00 € zu zahlen wären. Des Weiteren wurde die Umsetzung des Baus des Kinderspielplatzes gefordert.

Anschließend wurde der von den Anwohnerinnen und Anwohnern vor der Sitzung vorgelegte Fragenkatalog im Einzelnen beraten:

Punkt 1 des Fragenkataloges: Warum hat die Stadt in dem Erschließungsvertrag vom 01. April 2004 entgegen ihrer eigenen Erschließungspflicht und entgegen den Interessen der Erwerber keinen verbindlichen Fertigstellungstermin vereinbart, wie es in anderen Baugebieten gemacht wurde?

Von der Stadt Barmstedt wurde bisher nie ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart, um Schäden an der fertigen Straße bei fehlender Bebauung zu vermeiden. Vereinbart wurde immer eine prozentuale Bebauung, bevor die Übergabe der Erschließungsanlagen an die Stadt erfolgt. Sinnvoll ist natürlich die Vereinbarung über eine asphaltierte Baustraße.

Ein Anwohner des Ahornringes bemerkt zu diesem Punkt, dass die Zufahrt zum Ahornring gepflastert, eine vorhandene Bauzufahrt nicht genutzt und neuerdings sogar geschlossen wurde. Herr Peter Gottschalk informiert die Anwesenden darüber, dass die Stadt Barmstedt Verträge in der Vergangenheit mit einer 90-prozentigen Fertigstellung abgeschlossen hat, neuerdings allerdings auch Termine für Teilbereiche in Absprache zwischen Investor und Stadt vereinbart wurden.

Punkt 2 des Fragenkatalogs: Wenn sich die Stadt an den Kosten eines provisorischen Straßenbelages mit 5.000,00 € beteiligt, obwohl nach § 2 des Erschließungsvertrages vom 01. April 2004 die B + B Immobilien GmbH allein in der Pflicht steht, wer gibt dann eine Garantie, dass diese Kosten nicht als Erschließungsbeiträge auf die Anlieger umgelegt werden?

Diese Frage regelt nicht der § 2, sondern der § 4 des Erschließungsvertrages, der eindeutig vorsieht, dass keine Erhebung von Erschließungsbeiträgen in Anbetracht der Übernahme der Erschließung erfolgt.

Punkt 3 des Fragenkatalogs: Ist der Grund für die finanzielle Beteiligung der Stadt darin zu sehen, dass sich der Bauträger auf die Unwirksamkeit des Erschließungsvertrages beruft, weil dieser wegen der Pflicht der Übertragung notariell hätte beurkundet werden müssen, diese Form aber nicht gewahrt wurde, da der Vertrag ohne Beteiligung eines Notars nur zwischen dem Bürgermeister und der B + B Immobilien GmbH geschlossen wurde?

Seitens der Verwaltung ist eine Unwirksamkeit nicht bekannt. Dieser Vorschlag wurde gemacht, um den Wünschen der Anwohnerinnen und Anwohner entgegen zu kommen.

Punkt 4 des Fragenkatalogs: Wann soll der endgültige Straßenbelag aufgebracht werden und wie will die Stadt die Fertigstellung durch die B + B Immobilien GmbH zu einem verbindlichen Datum sicherstellen?

In diesem Zusammenhang weist der Ausschussvorsitzende Axel Schmidt auf die mit der Einladung versandten Gesprächsprotokolle hin. Hier findet sich jedoch kein Hinweis auf die endgültige Bepflasterung, insofern könnte eine Endfertigstellung nur in zu großen Teilen bebauten Bereichen erfolgen. Die endgültige Fertigstellung wird erst dann erfolgen, wenn 90 % der Hochbauten fertig gestellt sind. Bei 65 geplanten Hochbauten müssten dann 59 bebaut sein, um den Zustand für die endgültige Bepflasterung zu erreichen. Derzeit sind 11 Grundstücke noch nicht bebaut. Weitere Gespräche zwischen Verwaltung und dem Investor sind allerdings vorgesehen.

Punkt 5 des Fragenkatalogs: Wie stellt die Stadt sicher, dass die provisorische Asphaltdecke höhenmäßig so angelegt wird, dass sie später als Untergrund verbleiben kann und nicht kostenträchtig wieder aufgenommen werden muss?

Ein Anwohner des Ahornrings merkt an, dass bei einer provisorischen Asphaltierung das Problem der Oberflächenentwässerung in die Vorgärten verlagert wird. Hierüber wird eine Klärung im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahme herbeigeführt, da es mehrere Möglichkeiten der Problembeseitigung gibt.

Punkt 6 des Fragenkatalogs: Wie soll die Durchsetzbarkeit der endgültigen Fertigstellung für den Insolvenzfall der B + B Immobilien GmbH sichergestellt werden? Gibt es werthaltige Bürgschaften Dritter?

Bürgschaften des Investors liegen nicht vor. Die Bürgschaften der ausführenden Firmen werden der Stadt übertragen. In diesem Zusammenhang wird seitens der Anwohner des Ahornringes die Frage gestellt, wer die Kosten im Falle eines Schadens im Zusammenhang mit der mangelhaften Asphaltierung übernimmt. Solange die Straße nicht an die Stadt Barmstedt übergeben worden ist, muss diese Angelegenheit zwischen Schädiger und dem Investor geklärt werden.

Ebenfalls in diesem Zusammenhang weist Herr Jochen Perner darauf hin, solche Fragen in Zukunft schon vorher bei der Verwaltung einzureichen, damit eine bessere Vorbereitung auf die Beantwortung der Fragen erfolgen kann.

Herr Ortwin Schmidt informiert die Anwesenden über den vor der Sitzung von seiner Fraktion verteilten Fragenkatalog. Dieser wurde im September vergangenen Jahres bei der Verwaltung eingereicht und zwischenzeitlich beantwortet. Herr Norbert Bollweg bittet die Verwaltung, diesen Fragenkatalog und die entsprechenden Antworten mit dem Protokoll an alle Mitglieder des Bauausschusses und die Stadtvertreter zu versenden. Seine Fraktion hat sich in Zusammenarbeit mit den Anwohnern mit diesem Thema befasst und es sind noch weitere Fragen zum Beispiel nach dem Einhalten der im Protokoll dargestellten Zeitabläufe, nach dem Bau des Regenrückhaltebeckens und ähnlichem. Frau Ulrike Karvink berichtet über den Wunsch der Anwohner, den hinteren Bereich des Grundstückes, das im Eigentum des Investors steht, zu begrünen. Der Retentionsbereich hat jedoch nicht die erforderliche Größe und aus diesem Grunde ist der Rückbau von Pflanzen notwendig.

Herr Norbert Bollweg erkundigt sich nach der Umwandlung der Firma „Focus Immobilien“. Diese Firma ist jedoch lediglich eine Tochterfirma der B + B Immobilien GmbH, in deren Eigentum auch weiterhin die nicht veräußerten Grundstücke des Ahornrings sind.

Im Anschluss an diese ausführliche Diskussion wird über die in der Vorlage dargestellten Beschlussvorschläge abgestimmt:

 

Herr Ernst-Reimer Sass spricht sich für die Herstellung einer festen Baustraße ohne Asphaltierung aus, um dann einen vernünftigen Unterbau für eine spätere Pflasterung zu schaffen. Herr Sass weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Planung für die Oberflächenentwässerung in diesem Bereich hin.

Herr Peter Gottschalk ist zwiespältig mit der Summe von 5.000,00 €, allerdings überwiegen die Interessen der Anwohner, die Kosten für den Ausbau der Baustraße mit 50 % zu tragen, bis der Stand der 90-prozentigen Bebauung erreicht ist.

Herr Jürgen Busse fragt, ob das Angebot von 10.000,00 € realistisch ist und bittet darum, mehrere Angebote einzuholen. Ansonsten tendiert er zur Enthaltung, da auch die Anwohner nicht alle für einen Ausbau der Baustraße sind. Er befürchtet, dass der Bau vertanes Geld ist. Für ihn stellt sich die Frage, ob unter Hinweis auf den Erschließungsvertrag für diese Maßnahme 10.000,00 € ausgegeben werden müssen oder ob der Investor die ganze Summe zahlen soll, hat jedoch Verständnis für die Anwohner.

Herr Jochen Perner spricht sich dafür aus, den Beschlussvorschlag derart zu erweitern, dass eine Höchstsumme von 5.000,00 € festgelegt wird.

Herr Dirk Haberland hat viele Zweifel in dieser Angelegenheit. Er spricht den Erschließungsvertrag, der eventuell nicht gültig ist, ebenso wie die neu zu legende Drainage an. Außerdem gibt es für ihn in diesem Zusammenhang noch weitere ungeklärte Fragen, bevor eine Entscheidung getroffen werden kann.

Herr Ortwin Schmidt weist darauf hin, dass diese Mittel im Haushalt 2009 bereitgestellt werden müssen. Wegen des Beschlusses zum Haushalt sollte eine Klärung von offenen Fragen bis zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses erfolgen.

Herr Flenker informiert die Anwesenden darüber, dass es bei einer vernünftigen Planung bezüglich der Oberflächenentwässerung keine Probleme geben sollte und wenn ein ausreichendes Gefälle eingeplant wird, es auch keine Probleme mit Wasser auf den privaten Grundstücken geben wird.

Herr Fredi Rode fühlt sich in dieser Angelegenheit zwiegespalten, sieht jedoch eine moralische Verpflichtung der Stadt gegenüber den Anwohnern.

 

 

 

Herr Helmut Welk spricht sich grundsätzlich für den Bau des Spielplatzes aus, jedoch sollten die Anwohner bei der Planung beteiligt werden und spezielle Wünsche auch per Mail an das Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung an Frau Ulrike Karvink äußern.

Herr Peter Gottschalk weist auf den Erschließungsvertrag hin und äußert, dass dadurch kein Beschluss über den Spielplatzbau notwendig ist. Der Investor muss bauen.

Herr Ortwin Schmidt fragt sich, warum der Investor diese Frage an die Politik stellt. Seiner Meinung nach sollte im Protokoll festgehalten werden, dass aus Sicht des Bauausschusses keine Bedenken dagegen bestehen, dass mit dem Spielplatzbau durch den Investor begonnen wird.

Herr Jürgen Busse spricht sich ebenfalls dafür aus, keinen Beschluss über den Bau des Kinderspielplatzes zu fassen, hat aber auch keine Bedenken gegen den Bau.

Herr Ernst-Reimer Sass spricht sich ebenfalls für den Bau des Kinderspielplatzes aus, weist aber darauf hin, dass der Investor eine Einzäunung des Spielplatzgeländes vornehmen muss.

 

Seitens des Bauausschusses bestehen keine Bedenken gegen den sofortigen Bau des Kinderspielplatzes im Ahornring durch die B + B Immobilien GmbH.

Beschluss:

Beschluss:

Der Bauausschuss beschließt, dass sich die Stadt an den Kosten für den Ausbau der Baustraße mit 50 %, maximal 5.000,00 € beteiligt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

3 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

5 Enthaltungen

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