Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Bericht der Bürgermeisterin über besondere Angelegenheiten
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Wortprotokoll |
Frau Döpke gratuliert, auch im Namen der Verwaltung, allen neuen Amtsinhabern. Sie spricht den Wunsch über eine gute Zusammenarbeit der neu gewählten Stadtvertretung aus. Frau Döpke teilt mit, dass bald eine Einladung zum Austausch für den Bürgervorsteher und seine Stellverterter/-innen sowie den 1.+2. stellv. Bürgermeister folgen wird.
Die Bürgermeisterin berichtet über folgende Themen
Europawahl
Der Rat der Europäischen Union hat durch Beschluss vom 22. Mai 2018 den Zeitraum vom 23. bis 26. Mai 2019 als Zeitraum für die nächste Wahl zum Europäischen Parlament festgesetzt.
Als Wahltag für die Europawahl in Deutschland wird die Bundesregierung daher nach § 7 und § 4 des Europawahlgesetzes i. V. m. § 16 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes Sonntag, den 26. Mai 2019, bestimmen. Entsprechend der allgemeinen Staatspraxis wird die formelle Bestimmung des Wahltages durch die Bundesregierung etwa ein halbes Jahr vor der Wahl erfolgen. Ob eine Zusammenlegung der Europa- und der Bürgermeisterwahl 2019 erfolgt, wird nach rechtlicher Prüfung und Entscheidung durch den Wahlausschuss im Quartal 3/4 – 2018 zu entscheiden sein.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme und ggf. bereits um Werbung für die Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit sich am Wahltag als Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen.
Interessenbeurkundungsverfahren Trägerschaft
Die Ausschreibung für die Trägerschaft der Kindertagesstätte ist beendet und wird zurzeit ausgewertet.
Einsparungen ÖPNV Schülerbeförderung
Der Kreistag hat am 13.12.2017 beschlossen, die zusätzlichen Kosten des ÖPNV für die kreisangehörigen Kommunen zu übernehmen und den ÖPNV auf dem Leistungsstand des Fahrplanes 2018 zu finanzieren. Die zum 01. April und Oktober eines Jahres zu zahlenden Finanzierungsbeiträge entfallen somit für die Kommunen. Die Einsparungen belaufen sich auf 72.550,00 EUR pro Haushaltsjahr.
Landesmittel 2016 für die Kitabetreuung
Der Kreis hat die Landesmittel 2016 für die Kitabetreuung abgerechnet.
Für die Stadt gab es eine Nachzahlung über 24.028,59 €.
Baustelle L75 – Pinneberger Landstraße: Nachbesserungen in der Beschilderung
Die Fahrbahn des Abschnittes 30 der Landesstraße 75 „Pinneberger Landstraße“ – beginnend an der Kreuzung zur Moltkestraße bis hin zum Kreisverkehrsplatz „Spitzerfurth“ – muss auf Grund vorhandener Schäden saniert werden. Die Bautätigkeiten sollen im Zeitraum 11.06.2018 bis voraussichtlich 12.07.2018 durchgeführt werden. Die Durchführung der Arbeiten wurde vom zuständigen Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein beauftragt. Nach der gestrigen Einrichtung der Baustelle sind bei einer Abnahmebefahrung u.a. Mängel in der Beschilderung der Umleitungsstrecke festgestellt worden. Die vom Land beauftragte Firma wird unverzüglich die Restarbeiten, überwiegend innerorts, durchführen um einen Verkehrsfluss zu optimieren.
Sperrung der Straße „Krützkamp“ / Einmündung „Danziger Straße“
Im Rahmen der Ausbauarbeiten in der „Danziger Straße“ ist die Einmündung im Krützkamp vom 11.06.-22.06.2018 voll gesperrt. Eine Umleitung ist eingerichtet worden.
Anfrage BALL-Fraktion
Albert-Schweitzer-Schule
Die BALL-Fraktion hat am 28.05.2018 einige Anfragen bezüglich der Albert-Schweitzer Schule gestellt.
1) Wann hat die Stadt bzw. die Bauabteilung den ersten Hinweis erhalten, dass an der Albert-Schweitzer-Schule das Dach undicht ist?
Seit ca. Sommer 2013 ist mir eine Leckage auf dem Gründach oberhalb der Umkleideräume der Turnhalle Heederbrook bekannt. Im Herbst 2013 wurde das Dach von einem Fachbetrieb genebelt, um den Schaden zu orten und zu beheben. Der Schaden war für einige Jahre behoben, ist jetzt aber wieder aufgetreten. Es muss unterschieden werden zwischen den Dachleckagen am Zinkdach (ca. 1850 m²) und der Gründächer mit Klimaaufbauten (ca. 660 m²) und Gründächern (ca. 290 m²), s. Anlage.
2) Wie kann es sein, dass an diesem schönen und relativ neuen Schulgebäude auch heute noch (24.5.18) in der Küche Wassereimer zum Auffangen stehen und die gut ausgestattete, große und schöne Küche sowie ein weiterer Raum nicht benutzbar sind, obwohl z. B. für die Betreuung und Mittagessenzubereitung für rd. 45 Schulkinder in der Schulkinderbetreuung eine Küche dringend benötigt wird?
Die Küche wurde nicht durch die Verwaltung gesperrt.
Mein Kenntnisstand ist, dass zurzeit und seit einigen Jahren kaum eine Nutzung der Küche stattfindet. Eine erweiterte Nutzung der Mensa ist zum Schuljahr 2018/2019 geplant. Die Fertigstellung des von mir beauftragten Gutachten wurde bis Ende 2017 zugesagt; mehrfache Anfragen zur Fertigstellung wurden gestellt. Es wurde nun auf erneute Anfrage am 29.05.18 die Abgabe zeitnah zugesagt.
Die Beauftragung des Gutachten wurde erforderlich, um die Ursachen für die vorhandenen Leckagen an Zink- und Gründächern mit Klimaaufbauten zu ergründen. Die bisher durchgeführten Dachabdichtungsarbeiten durch Barmstedter Fachbetriebe und Leckageortungsverfahren waren nicht zielführend und haben untermauert, dass ein Gutachten erforderlich wird. Die Klimaaufbauten wurden von einem Fachbetrieb überprüft.
3) Nach unseren Informationen hätten die Dachschäden bereits in den Sommerferien 2017 - also vor einem Jahr - beseitigt werden können: warum ist das nicht geschehen ? Wie kann es sein, dass die zuständigen Stellen in der Stadt derart nachlässig mit der Pflege öffentlicher Gebäude umgehen ?
Vor Beauftragung des Gutachters, Herrn Dr. Jürgens, haben sich zwei weitere Gutachter das Gebäude angesehen, jedoch kein Angebot abgegeben.
Die Schäden hätten im Jahre 2017 eben nicht beseitigt werden können, da nach den vergeblichen Versuchen der Vorjahre eine gutachterliche Untersuchung erfolgen musste. Diese ist leider bis heute nicht abgeschlossen. Wenn es nicht unbedingt erforderlich ist, sollte vermieden werden zur Schließung einer kleinen undichten Stelle das gesamte Dach abzuräumen (Gründächer). Gegen die Behauptung, die zuständigen Stellen der Stadt gehen nachlässig mit den Gebäuden um, möchte ich mich ausdrücklich verwahren.
4) Wie umfangreich sind inzwischen die Wasserschäden an der ASS ? Ist gewährleistet, dass es keine gefährdende Belastung der Raumluft z. B. durch Schimmelsporen gibt ?
In der Besprechung mit den Schulleitungen am 29.05.2018 hat die BU angeboten, auf Wunsch der Schulleitungen Raumluftuntersuchungen durchzuführen und das Umweltamt einzuschalten, Schimmelspuren sind augenscheinlich nicht erkennbar. Die Wasserschäden haben sich seit entstehen nicht nennenswert umfänglich verändert, da zwischenzeitlich immer wieder punktuelle Reparaturen durchgeführt wurden. Anzeichen für eine Sporenbildung im Bereich der Wasserschäden bestehen nicht, so dass nicht von einer erhöhten Belastung auszugehen ist.
5) Sind die politischen Gremien (Schulausschuss; Bauausschuss ???) über die Wasserschäden informiert worden ? Welches Gremium wurde wann informiert ?
Erst durch die Information des Gutachters kann das wirkliche Ausmaß des Schadens festgestellt werden. Bei den vorliegenden drei kleineren Schäden wäre m.E. eine Information der politischen Gremien nicht notwendig gewesen, da das auch in anderen Fällen der baulichen Unterhaltung nicht erfolgt. Vorsorglich wird eine komplette Dachsanierung beim Förderprogramm IMPULS des Landes angemeldet.
6) Die entscheidende Frage: Wann werden die Schäden am Dach behoben und wann ist die Küche wieder benutzbar ? (Noch besser wäre es, wenn die Schäden zum Zeitpunkt der Beantwortung unserer Fragen schon behoben sind.)
Die Nutzung der Küche in vollem Umfang wird aus heutiger Sicht zum Schuljahresbeginn im August 2018 möglich sein, ggf. nach Durchführung provisorischer Maßnahmen im Innenraum.
Frau Quoirin-Nebel fragt nach, wer die Küche gesperrt hat, wenn es nicht die Verwaltung war.
Frau Döpke geht davon aus, dass die Sperrung durch die Schule veranlasst wurde.
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