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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bericht des Bürgermeisters  

Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn
TOP: Ö 20
Gremium: Gemeindevertretung Westerhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 21.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Bahnhofstraße 25, 25364 Westerhorn
Zusatz: Falls Sie die Unterlagen in Papierform wünschen, melden Sie sich gerne bei Frau Riepen ( 04123 681 107).
 
Wortprotokoll

Der Bürgermeister berichtet über folgende Themen:

 

Bahnhofstraße 27

Die Arbeiten an der Park & Ride Anlage liegen im vorgesehenen Zeitplan. Die Pflasterarbeiten sind heute am 21.06.2018 angefangen. Die Grünfläche ist bereits angelegt. Die Zusammenarbeit mit den Firmen ist sehr gut. Die voraussichtliche Fertigstellung ist im Juli/August 2018 geplant.

 

Wegeunterhaltungsverband (WuV)

Die Arbeiten des WuV werden voraussichtlich am 22.06.2018 abgeschlossen.

 

Zeltfest der Landjugend (Laju) Hörnerkirchen

Das Zeltfest der Laju findet am Samstag, den 23.06.2018 statt.

 

Baumaßnahmen an der Bahn

Die Deutsche Bahn (DB) informiert verspätet oder gar nicht über die Baumaßnahmen. Diese Vorgehensweise wird bemängelt.

 

Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“

Die Gemeinde Westerhorn wurde bereits als zukunftsfähige Gemeinde einem Ausschuss des Landes Schleswig-Holstein vorgestellt. Die Gemeinde Westerhorn ist in die engere Auswahl gekommen. Die anderen Gemeinden haben ihre Projekte ebenfalls bei einer Veranstaltung vorgestellt. Herr Bernd Reimers bedankt sich herzlich bei allen Beteiligten für ihr großes Engagement.

 

Spielgeräte „Birkengrund“

Die neuen Spielgeräte sind bestellt.

 

Gehweg „Florastraße“

Baubeginn ist am Montag, den 25.06.2018.

 

Europawahl

Der Rat der Europäischen Union hat durch Beschluss vom 22. Mai 2018 den Zeitraum vom 23. bis 26. Mai 2019 als Zeitraum für die nächste Wahl zum Europäischen Parlament festgesetzt. Als Wahltag für die Europawahl in Deutschland wird die Bundesregierung daher nach § 7 und § 4 des Europawahlgesetzes i. V. m. § 16 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes Sonntag, den 26. Mai 2019, bestimmen. Entsprechend der allgemeinen Staatspraxis wird die formelle Bestimmung des Wahltages durch die Bundesregierung etwa ein halbes Jahr vor der Wahl erfolgen. Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme und ggf. bereits um Werbung für die Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit sich am Wahltag als Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen.

 

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