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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Erlass einer Hauptsatzung für die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 27.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2008-201 Erlass einer Hauptsatzung für die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Jörg Bucher
Federführend:Strategische Steuerung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Siegfried Winter verweist auf die Vorlagen der Verwaltung und den überarbeiteten Entwurf der Hauptsatzung und Berichtet hierzu

Bürgermeister Siegfried Winter verweist auf die Vorlagen der Verwaltung und den überarbeiteten Entwurf der Hauptsatzung und berichtet hierzu. Nachdem die Gemeindevertretung die Hauptsatzung in ihrer letzten Sitzung zur Beratung in die Fraktionen verwiesen hat, ist in Abstimmung mit ihm eine überarbeiteter Entwurf zur heutigen Sitzung vorgelegt worden, der seiner Auffassung konsensfähig ist.

Herr Werner Harms berichtet aus der Sitzung des Finanzausschusses. Er erläutert die im Finanzausschuss erarbeiteten Veränderungen gegenüber dem vorliegenden Entwurf. Er weist darauf hin, dass der Finanzaussausschuss keine Beschlussempfehlung abgegeben hat.

Neben den dargestellten Änderungen wünscht der Finanzausschuss im Rahmen der Veröffentlichungen neben der Veröffentlichung im Internet weiterhin den Aushang in den Bekanntmachungskästen.

LVB Jörg Bucher nimmt zu den gewünschten Veränderungen Stellung. Er weist darauf hin, dass die Hauptsatzung der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde bedarf. Insofern hat die Verwaltung in der Vorlage vorher um Abstimmung zu den Änderungen gebeten, damit der Kommunalaufsichtsbehörde eine genehmigungsfähige Satzung vorgelegt werden kann. Die gewünschten Änderungen können umgesetzt werden, müssen jedoch entsprechend formuliert werden. Zu den Veröffentlichungen teilt er mit, dass eine Veröffentlichung im Internet und eine Veröffentlichung in dem Bekanntmachungskasten nicht sinnvoll ist. Er schlägt insoweit vor, es in der Hauptsatzung bei der rechtswirksamen Veröffentlichung im Internet zu belassen. Außerhalb der Hauptsatzung fasst die Gemeindevertretung einen Beschluss, dass ohne Rechtswirksamkeit und Fristen eine Veröffentlichung im Bekanntmachungskasten erfolgt, soweit der Platz ausreichend ist.

 

Da zu dem Inhalt der Hauptsatzung die Fraktionen unterschiedliche Auffassungen haben wird zu den nicht konsenzfähigen Punkten Einzelabstimmung gewünscht.

 

A:

Die SPD-Fraktion beantragt unter § 2 Punkt 8 folgenden Halbsatz anzufügen:

„,sofern die Gesamtleistung von 2.500 € nicht überschritten wird.“

 

B:

Die SPD-Fraktion beantragt in § 4 Absatz 1 b) die Zusammensetzung des Finanzausschusses wie folgt vorzunehmen:

„Zusammensetzung: 5 Gemeindevertreter/innen davon bis zu 2 Bürgerinnen/Bürger, die der Gemeindevertretung angehören können“

 

C:

Die CDU Fraktion beantragt § 4 (2) wie folgt zu ergänzen:

„c) Bau- und Wegeausschuss“

 

D:

Die SPD-Fraktion beantragt, § 4 (2) wie folgt zu ändern:

„ Folgende der in Absatz 1 genannten Ausschüsse tagen nicht öffentlich: a) Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung“

 

Da der Antrag der SPD-Fraktion der weitergehende Antrag ist wird zunächst über diesen abgestimmt.

 

E:

Hinsichtlich der Veröffentlichungen wird vorgeschlagen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen. Die Veröffentlichungen sollen entsprechend dem Entwurf in der Hauptsatzung geregelt werden. Die Gemeindevertretung wird einen separaten Beschluss ohne Fristen und Rechtswirkung der Veröffentlichung fassen.

 

 

F:

Es wird festgestellt, dass die Gemeindevertretung dem vorliegenden Entwurf einer Hauptsatzung mit den dargestellten Änderungen zustimmen wird.

 

Beschluss:

Beschluss:

Zu A:

Die Gemeindevertretung beschließt, unter § 2 Punkt 8 folgenden Halbsatz anzufügen:

„,sofern die Gesamtleistung von 2.500 € nicht überschritten wird.“

 

Zu B:

Die Gemeindevertretung beschließt, in § 4 Absatz 1 b) die Zusammensetzung des Finanzausschusses wie folgt vorzunehmen:

„Zusammensetzung: 5 Gemeindevertreter/innen davon bis zu 2 Bürgerinnen/Bürger, die der Gemeindevertretung angehören können“

 

Zu D:

Die Gemeindevertretung beschließt, § 4 (2) wie folgt zu ändern:

„ Folgende der in Absatz 1 genannten Ausschüsse tagen nicht öffentlich: a) Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung“

 

Zu C:

Die Gemeindevertretung beschließt, § 4 (2) wie folgt zu ergänzen:

„c) Bau- und Wegeausschuss“

 

 

Zu E:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Veröffentlichungen wie im Entwurf dargestellt in der Hauptsatzung zu regeln.

 

Zu F:

Die Gemeindevertretung beschließt, den vorliegenden Entwurf einer Hauptsatzung für die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen mit den vorgenannten und dargestellten Änderungen als Satzung zu erlassen:

 

G:

Weiter beschließt die Gemeindevertretung, die Verwaltung zu beauftragen, die Veröffentlichungen ohne rechtliche Auswirkung und ohne Fristen im Bekanntmachungskasten der Gemeinde auszuhängen, soweit der Platz ausreichend ist.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zu A:

 

6 Ja- Stimmen:             

6 Nein- Stimmen:             

1 Enthaltungen:             

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Zu B:

 

5 Ja- Stimmen;

8 Nein- Stimmen:

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Zu D:

 

5 Ja- Stimmen:

8 Nein-Stimmen:

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Zu C:

 

8 Ja- Stimmen:

5 Nein- Stimmen:

 

Zu E:

 

13 Ja- Stimmen:

 

Zu F:

 

8 Ja-Stimmen:

5 Nein-Stimmen:

 

Zu G:

 

13 Ja- Stimmen:

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