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Auszug - Antrag der BALL-Fraktion; Abschaffung der Anliegerbeiträge beim Straßenausbau
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kahns erläutert die Befangenheit gem. § 22 GO. Bei generellen Entscheidungen, wie z. B. der grundsätzlichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, besteht kein Ausschließungsgrund wegen persönlicher Befangenheit. Somit kann jede Stadtvertreterin und jeder Stadtvertreter über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge abstimmen. Nur wenn es sich um eine bestimmte Straße handelt, muss die Befangenheit nach § 22 GO berücksichtigt werden.
Herr Dr. Thiel stellt den Antrag der BALL-Fraktion vor. Außerdem verliest er einen Zeitungsartikel zu diesem Thema. Er plädiert für eine heutige Entscheidung. Herr Dr. Thiel erklärt, dass es noch eine Änderung zum Antrag gibt. Im Antrag vom 19.03.2018 heißt es unter Punkt 2 „Die zur Zeit gültige Straßenbaubeitragssatzung wird aufgehoben“. Die BALL-Fraktion möchte jedoch unter Berücksichtigung des vorliegenden Gutachtens die bestehende Satzung nicht aufheben sondern nur ändern. Der Punkt 2 des Antrages lautet daher:
In § 1 „Allgemeines“ der zur Zeit gültigen Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Barmstedt wird am Ende folgender Satz hinzugefügt: Für Maßnahmen, die nach dem 26.01.2018 abgeschlossen wurden, werden keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben. Der Änderungsantrag der BALL-Fraktion vom 19.04.2018 ist als Anlage beigefügt.
Herr Gottschalk informiert über die Beratung im Hauptausschuss in der eine Beschlussfassung in der nächsten Legislaturperiode beschlossen worden ist. Grundsätzlich sind sich alle Fraktionen einig, dass die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden sollen. Die Deckung der anfallenden Kosten muss nur gewährleistet sein. Darauf wies auch ausdrücklich die CDU-Fraktion hin.
Herr Behrens stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung und bezieht sich dabei auf § 13 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadt Barmstedt. Es heißt, dass Anträge, die Mehrausgaben verursachen oder vorgesehene Einnahmen mindern und keinen Deckungsvorschlag enthalten, an die zuständigen Ausschüsse zu verweisen sind. Herr Behrens fordert, dass der Antrag in den Hauptausschuss verwiesen wird, da er keinen Deckungsvorschlag beinhaltet.
Die Mitglieder diskutieren über einen möglichen Deckungsausgleich durch die Landesregierung. Die Meinungen der Mitglieder weichen voneinander ab. Frau Bremer-Wilms versteht die Sorge um einen Ausgleich nicht, da die Landesregierung versprochen hat, dass es keinen Nachteil für die Kommunen gibt. Herr Werner betont, dass es noch keine gesetzliche Grundlage für eine Gegenfinanzierung gibt.
Herr Kahns weist auf den § 28 Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung der Stadt Barmstedt hin. Wenn es Zweifel über die Auslegung der Geschäftsordnung gibt, kann der Vorsitzende der Stadtvertretung darüber entscheiden. Wird gegen die Entscheidung Einspruch erhoben, so beschließt die Stadtvertretung. Herr Kahns ist der Auffassung, dass die Angelegenheit über die Abschaffung der Anliegerbeiträge bereits im Hauptausschuss ausführlich diskutiert wurden ist. Er entscheidet, dass über den Antrag der BALL-Fraktion in der heutigen Sitzung abgestimmt werden soll. Herr Behrens erhebt Einspruch gegen die Entscheidung des Bürgervorstehers. Somit muss die Stadtvertretung entscheiden. (siehe unten „Beschluss“ und „Abstimmung“)
Frau Bremer-Wilms bittet um eine kurze Beratungspause.
Es findet eine 5 minütige Pause statt.
Nach einer kurzen Beratungspause entschied sich die FWB-Fraktion um. Herr M.Schönfelder erläutert, dass die Stadt sich eine Abschaffung der Beiträge eigentlich nicht leisten kann und weist auf seine Haushaltsrede hin. Dennoch plädiert die FWB-Fraktion für die Abschaffung und schließt sich dem Antrag der BALL-Fraktion an.
Herr Johannsen trägt für die CDU-Fraktion eine Stellungnahme gegen die Abschaffung der Ausbaubeiträge vor. Die Abschaffung hat die Folge einer weiteren Finanzierungslücke der Stadt Barmstedt und dies ist bei der derzeitigen Haushaltssituation unverantwortlich. Es muss allen klar sein, dass das Geld an einer anderen Stelle weggenommen wird. Die CDU-Fraktion sei demnach dafür, die Frage der Finanzierung vorher zu klären und eine Entscheidung erst nach der Kommunalwahl am 06.05.2018 zu treffen.
Beschluss 1 (Antrag zur Geschäftsordnung):
Die Stadtvertretung beschließt, dass ein Beschluss über den Antrag der BALL-Fraktion in der heutigen Sitzung der Stadtvertretung gefasst wird und kein Verstoß gegen die Geschäftsordnung gem. § 13 Abs. 5 der Geschäftsordung der Stadt Barmstedt vorliegt.
Beschluss 2:
1) Es werden keine Straßenausbaubeiträge für die Maßnahmen erhoben, die nach
dem Inkrafttreten (26.1.2018) des vom Landtag beschlossenen Gesetzes ("Gesetz zur
Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge"; 14.12.2017; Drs.
19/150) abgeschlossen wurden.
2) In § 1 Allgemeines der zur Zeit gültigen Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Barmstedt wird am Ende der Satz: Für Maßnahmen, die nach dem 26.1.2018 abgeschlossen wurden, werden keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben.
3) Die Stadtvertretung fordert von der Landesregierung, dass die Kommunen einen
vollen Ausgleich für die wegfallenden Anliegerbeiträge erhalten.
Abstimmungsergebnis 1:
Ja- Stimmen: | 13 |
Nein- Stimmen: | 6 |
Enthaltungen: | 0 |
Abstimmungsergebnis 2:
Ja- Stimmen: | 11 |
Nein- Stimmen: | 7 |
Enthaltungen: | 1 |
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Änderungsantrag der BALL Fraktion vom 19.04.2018 (99 KB) |
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