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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen der Bürgermeisterin  

Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 5
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 13.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
 
Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin berichtet über folgende Themen:

 

Entwicklung Standgeld Wochenmarkt 2015 - 2017

 

Im Dezember 2016 beschloss die Stadtvertretung die neuen Marktsatzung und Gebührensatzung Märkte. Während der Überarbeitung der Satzung durch die Verwaltung im Jahr 2016 wurde begonnen, die zu zahlenden Standgelder auf dem Wochenmarkt zu überprüfen. Diese Arbeiten wurden mit der Festsetzung der Standgelder für 2017 abgeschlossen. Es ergaben sich folgende Einnahmeveränderungen:

 

2015 = 13.494,00 €

2016 = 15.758,00 €

2017 = 16.518,80 €

 

2018 = wie 2017.

 

Die Einnahmesituation konnte also erfolgreich verbessert werden.

Es bleibt zu erwähnen, dass hierbei die Marktbeschicker/innen nicht übermäßig mehrbelastet wurden. Die Anpassungen wurden überwiegend akzeptiert. Die mit der neuen Marktsatzung mögliche Erteilung von Dauererlaubnissen mit entsprechenden Lastschrifterteilungen wurde sogar sehr begrüßt.

 

 

Finanzausgleich

 

Mit Bescheiden vom 24.01. bzw. 26.01.2018 wurden die Finanzausgleichsleistungen des Landes sowie die Kreisumlage des Kreises Pinneberg vorläufig festgesetzt. Die Vorläufigkeit beruht auf der Tatsache, dass lt. FAG für eine endgültige Bemessung die Einwohnerwerte zum 31.03.2017 benötigt werden, das Statistikamt bisher aber nur bis 31.12.2016 liefern konnte/kann.

 

Bei allen Festsetzungen führen im Wesentlichen höhere Umlagegrundlagen zu Abweichungen gegenüber den Planwerten im Haushalt 2018.

 

Im Einzelnen wurde verbeschieden:

 

Art

Planung

vorl. Festsetzung

Abweichung

Zentralitätsmittel

762.700 €

776.919 €

+ 14.219 €

Familienleistungsausgleich

397.200 €

406.284 €

+ 9.084 €

Schlüsselzuweisung

2.944.500 €

3.002.988 €

+ 58.488 €

Kreisumlage

4.220.000 €

4.241.136,21 €

+ 21.136,21 €

 

Die bei der Kreisumlage nun zu buchende überplanmäßige Ausgabe kann durch die Mehreinnahmen bei der Schlüsselzuweisung finanziert werden. Sie wird bei der allgemeinen Genehmigung von Überplanausgaben Mitte 2018 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Antrag Fehlbetragszuweisung 2017

 

Mit Schreiben vom 07.02.2018 wurde über die Kommunalaufsicht des Kreises Pinneberg beim Innenministerium ein Antrag auf Fehlbetragszuweisung für das Haushaltsjahr 2017 gestellt.

 

Die Antragstellung erfolgt zur Fristwahrung und zunächst ohne Nennung eines konkreten Betrages. Dieser Weg sichert die Möglichkeit einer solchen Zuweisung und wurde von der Leitung des Gemeindeprüfungsamtes, Frau Springer, angesichts der technischen Probleme bei der Erstellung der Jahresrechnung 2017 vorgeschlagen.

 

Die Bezifferung des Antrages erfolgt unmittelbar Abschluss der Jahresrechnung 2017 bzw. deren beschlussmäßige Behandlung.

 

 

Sachgebiet Ordnung: Kommunalwahl

 

Die Stadt Barmstedt benötigt für die Durchführung der Kommunalwahl am 06.05.2018 zahlreiche ehrenamtliche Helferinnen/Helfer für die Besetzung der Wahllokale. Die Aufwandsentschädigung beträgt 40 ,- € für den Wahldienst. Es wird um Meldung im Sachgebiet Ordnung bei Frau Can oder Herrn Fröhlich und auch um die Werbung für die Tätigkeit in Vereinen und Verbänden gebeten.

 

Sachgebiet Soziales: Integrationspauschale

 

Aus nicht verbrauchten Mitteln der Integrationspauschale des Landes aus dem Jahr 2017 wurden der Stadt Barmstedt für 2018 zusätzliche Gelder in Höhe von 47.885,31 € zur Verfügung gestellt.

 

KiTa Abrechnung 2015

 

Die Abrechnung der Betriebskostenzuschüsse 2015 für die Kindertagesstätten wurde nun durch den Kreis Pinneberg abgeschlossen. Die Barmstedter Träger der Einrichtungen erhalten Nachzahlungen in Höhe von 87.000€. Da diese Zahlungen die Betriebskosten nachträglich reduzieren, stehen diese Beträge der Stadt zu. Eine Abrechnung wird zeitnah vorgenommen.

 

Frau Schwarz fragt an, wie alt die Wahlhelfer/innen sein müssen. Frau Döpke beantwortet die Frage. Die Wahlhelfer/innen müssen volljährig sein.

 

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Fax: 04123 681-260
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