Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Änderung und Neufassung der Satzung über die Einrichtung eines Seniorenbeirates in der Stadt Barmstedt
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Wortprotokoll |
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, zu diesem Zeitpunkt von einer Änderung der Seniorenbeiratssatzung abzusehen, da der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. eine Änderung der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein dahingehend anstrebt, dass in § 47 d der Gemeindeordnung aus der „Kann-Bestimmung“ eine „Muss-Bestimmung“ wird und weiterhin eine einheitliche Satzung und Geschäftsordnung der Seniorenvertretungen erarbeiten möchte.
§ 47 d Abs. 1 der Gemeindeordnung lautet derzeit:
Die Gemeinde kann durch Satzung die Bildung von Beiräten für gesellschaftlich bedeutsame Gruppen vorsehen.
Der Seniorenbeirat spricht sich dafür aus, die Mustersatzung abzuwarten.
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