Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bericht der Bürgermeisterin über besondere Angelegenheiten  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 12.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
 
Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin berichtet über folgende Themen:

 

Namensänderung der Grund- und Gemeinschaftsschule Barmstedt

Das Land Schleswig-Holstein hat nach der Anzeige der Stadt Barmstedt zur Namensänderung der Grund-und-Gemeinschaftsschule zur Gottfried-Semper-Schule umgehend reagiert und mit Schreiben vom 27.11.2017 die Namensänderung bestätigt.

Die Schule steht nun vor der Herausforderung, umgehend die erforderlichen Schritte zur Namensänderung einzuleiten. Die Schule, die Schulrätin und die Verwaltung sind nicht davon ausgegangen, dass dieser Prozess seitens des Landes innerhalb von einer Woche umgesetzt wird. Eine offizielle Einweihung wird für nächstes Jahr organisiert und nachgeholt.

 

Verkauf der Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans Nr. 72 B

Das Auswahlverfahren für den Verkauf der Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans Nr. 72 B ist nahezu abgeschlossen. Es sind für die derzeit zur Verfügung stehenden 25 Grundstücke 30 Bewerbungen eingegangen. Bewerbungen ohne Finanzierungszusage einer Bank wurden nicht berücksichtigt. In fast allen Fällen konnte eines der Wunschgrundstücke zugeteilt werden. Zwei Grundstücke in einer Gesamtgröße von ca. 1.500 qm wurden für einen evtl. Bau eines Kindergartens zurückgehalten.

 

Ausschreibung der Ingenieurleistungen für die Fischaufstiegshilfe

Regenrückhaltung im Bereich des „Öko-Kontos“  Sielberg

Am 20.12.2017 wird es einen (hoffentlich) abschließenden Termin mit dem Landesamt für Küsten und Naturschutz zur Ausschreibung der Ingenieursleistungen für die Fischaufstiegshilfe geben. In diesem Zuge soll auch geklärt werden, inwieweit die bereits angesprochene Regenrückhaltung im Bereich des „Öko-Kontos“ der Stadt im Sielberg, sowie die Nutzung des Landespegels in Langeln für die Steuerung der Schleuse unter die neu aufgelegten Förderrichtlinien fallen. Hier ist auch eine Förderung bis zu 90 % der Kosten möglich.

 

Mittel aus dem Finanzausgleich

Mit Erlass vom 07.12.2017 wurden die Mittel aus dem Finanzausgleich 2017 (!) endgültig zugeteilt. Dabei wurde für der pro Einwohner anzusetzende Grundbetrag in Höhe von 1098,30 € auf 1108,50 € angehoben. Dies resultiert aus einer erhöhten Ausgleichsmasse.

Es ergibt sich für die Stadt Barmstedt dadurch eine Mehreinnahme in Höhe von ca. 102.200 €. Hinzuweisen ist darauf, dass für die Stadt Barmstedt möglicherweise aufgrund der bereits berichteten Unrichtigkeit bei der Gewerbesteuereinnahme 2016, die zum Teil maßgebend ist für die Festlegung der Schlüsselzuweisung, eine erneute Korrektur erfolgt.

Die Schlüsselzuweisung für zentrale Orte wurde ebenfalls angehoben. Hier wurden für die Stadt Barmstedt nun zusätzlich ca. 46.100 € bereitgestellt.“

 

FAG

Da die Forderung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes auf Erhöhung der

prozentualen Anliegeranteile beim Straßenneubau bisher nicht umgesetzt worden

ist, wurde dies bei Abrechnung der Marktstraße bemängelt. Die Differenz der

berechneten Anliegeranteile zu den geforderten zulässigen Höchstbeträgen in

Höhe von 13.426,36 € wird bei der Fehlbedarfszuweisung in Abzug gebracht.

 

Neues Tanklöschfahrzeug (TLF 3000) für die Freiwillige Feuerwehr Barmstedt

Das neue Tanklöschfahrzeug steht in Barmstedt in der Feuerwache.

Die gewährte Sonderbedarfszuweisung nach § 13 Finanzausgleichsgesetz vom Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten in Höhe von 240.000 Euro ist bereits bei der Stadt eingegangen. Die Zuweisung zur Förderung des Feuerwehrwesens gemäß § 31 Finanzausgleichsgesetz vom Kreis Pinneberg in Höhe von 90.000 Euro wird voraussichtlich noch dieses Jahr bei der Stadt Barmstedt eingehen.

Bei der Endabnahme des Fahrzeuges wurden noch einige Mängel, die zum Teil noch behoben werden müssen, festgestellt. Die Schlussrechnung wurde daraufhin gekürzt, der Restbetrag muss dann, nach der Mängelbeseitigung, noch gezahlt werden. Nach der Restzahlung muss der Zuschuss vom Land noch einmal überprüft werden. Es kann evtl. zu einer Rückzahlung eines Teilbetrages kommen.

Nach derzeitigem Stand wird das Fahrzeug komplett durch Fördermittel bezahlt. Die Stadt muss in diesem Fall keinen Eigenanteil bezahlen. Nach Abstellung aller Mängel wird das Fahrzeug im Rahmen einer Fahrzeugübergabe in den Dienst gestellt.

 

 

Schreiben der IB – SH zur Städtebausanierung

Für die endgültige Abrechnung der Maßnahme Rathausumbau werden 1.361.078,06 € als anerkennungsfähige Gesamtkosten festgesetzt. Hiervon wurden nicht anerkannte Kosten in Höhe von 23.297,24 € im Vorwege abgezogen.

Diese Abzüge beziehen sich in der Hauptsache auf die Betriebskosten während der Bauzeit (ca. 19.000,-- €).

Nachdem die Mietanrechnung für den Bereich der Stadtwerke nunmehr erledigt ist, wird das Innenministerium die 22 %, die die Stadt für die Personalkosten durch das Amt Hörnerkirchen erstattet bekommen hat, als rentierlichen Kostenanteil von 299.437,17 € (ab 01.01.2008) abziehen.

Dadurch würde ein förderfähiger Restanteil von 1.061.640,89 € verbleiben. Hier hat die Verwaltung bereits Kontakt mit dem Sanierungsträger aufgenommen.

Einhellige Meinung ist, dass die Erstattung der Personalkosten kein rentierlicher Anteil sein kann; eine entsprechende Widerrede ist in Arbeit.

 

Seniorenheim Abschluss 2017 und Plan 2018

Gem. Haushaltsplan  beträgt der Fehlbetrag 2017 34.360 Euro, erwartet wird ein Fehlbetrag von 134.475 Euro. Die Ursache liegt hierbei nicht in der Wirtschaftlichkeit des Pflegebetriebes, sondern ist auf den Wasserschaden in Hausgemeinschaft 2 und die hieraus resultierenden Kosten zurück zu führen.

 

Ohne diese zusätzlichen Kosten hätte das Betriebsergebnis im Vergleich zum

Erfolgsplan des beschlossenen Haushaltes nach heutigem Kenntnisstand wie im

Vorjahr bei einem leichten Überschuss gelegen, hier: ca. +33.500 Euro.

 

Für das Haushaltsjahr 2018 wird darauf hingewiesen, dass die

eingestellten 100 T€ für den Wasserschaden nicht belegt seien, da noch kein

beziffernder Sanierungsplan vorliegt. Unter Beibehaltung der sonstigen

Prämissen wäre das Betriebsergebnis aus dem Pflegebetrieb ausgeglichen.

 

Umrüstung der Straßenbeleuchtung

Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung konnte günstiger abgeschlossen werden als ursprünglich geplant. 2015 lag eine Kostenschätzung von 370.000,- € vor.  Dafür wurde ein Kredit in Höhe von 274.353,- € aufgenommen. Tatsächlich sind inclusive der Planungs- und Ingenieurkosten 256.353,96 € benötigt worden. Danach muss ein Teil des  nicht benötigten Kredites in Höhe von ca. 18.000,- € wieder zurückgezahlt werden.

 

Bekanntmachung Kommunalwahl

Die Parteien können nun die Wahlvorschläge für die Kommunalwahl einreichen. Die Bekanntmachung für die Wahlvorschläge der Kommunalwahl ist nun im Internet zu finden.

 

 

Zum Abschluss des Jahres bedankt sich die Bürgermeisterin bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt für die in diesem Jahr geleistete Arbeit.

Es seien eine Reihe von Großprojekten auf der Agenda, bei denen die abschließende Beschlussfassung noch ausstehe. Bereits jetzt wurde jedoch eine erhebliche Vorarbeit geleistet und aus den Ausschusssitzungen in diesem Jahr ergaben sich eine Vielzahl von Aufträgen für die Verwaltung. Auch sind neue Arbeitsgruppen ins Leben gerufen worden, die jeweils der Vor- und Nachbereitung und auch der Begleitung bedürfen. In Einzel- oder Gruppengesprächen wurden Fragen beantwortet und Auskünfte gegeben.

Der Bauhof und die Feuerwehr waren durch die Stürme zusätzlich belastet.

Den Haushalt für 2018 bereits 2017 vorlegen zu können, war eine sehr sportliche Herausforderung, die gemeistert wurde.

Innerhalb der Verwaltung hat sich die Organisation geändert und die Zuständigkeiten.

Es gab eine Reihe von Umzügen.

Es wurde sehr viel angepackt und geschafft.

Bürgermeisterin Döpke spricht daher ihren Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für deren Einsatz und deren Arbeit aus.

Sie betont, sie sei sehr stolz auf diese Verwaltung und freue sich auf das nächste Jahr.

 

Herr Saß bekundet seinen Unmut über die Tatsache der beim Ausbau der Marktstraße in Abzug zu bringenden 13.400 €. Eine solche Vorgehensweise ist aus seiner Sicht nicht zu akzeptieren.

 

Auf Frage von Herrn Jessen wird bestätigt, dass in Sachen Denkmalschutzförderung der Bescheid nunmehr im Rathaus vorliege.

 

 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner