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Auszug - 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Knaak erläutert auf Nachfrage den Sachverhalt und den neuen Gebührensatz.
Frau Buchner fragt an, wie die Rückstellung für das Regenrückhaltebecken in der Kalkulation zustande kommt. Zudem sei unklar, welche Regenrückhaltebecken eingerechnet wurden und wie die Höhe ermittelt wurde.
Anmerkung der Verwaltung:
Es liegen hier noch keine Erfahrungswerte vor. Ab 2019 werden jährlich 4.000 € in die Entschlammungsrücklage für alle Regenrückhaltebecken eingestellt.
Herr Knaak berichtet, dass eine Neubewertung des Anlagevermögens erfolgt ist. Es wurden starke Abweichungen im Vermögensbereich festgestellt. Bei der bisherigen Bewertung wurden die Regenrückhaltebecken und Kläranlagen nicht erfasst. Das Anlagevermögen und die Abschreibungen steigen entsprechend.
Beschluss:
Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 7 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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