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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Einwohnerfragestunde Teil II (max. 15 Minuten)  

Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 14
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 21.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
 
Wortprotokoll

 

Herr Joachim Hensel möchte darüber informiert werden, wie die Straßenreinigungssatzung der Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen bekanntgegeben wird. Ihm wird berichtet, dass Satzungen entsprechend der Hauptsatzung veröffentlicht werden. Dies geschieht in Brande-Hörnerkirchen durch eine Bekanntmachung in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde sowie zusätzlich auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft. Weiterhin ist geplant, diese zumindest auszugsweise in einem Einwohnerbrief oder im Rahmen einer Einwohnerversammlung zu informieren.

 

Als zweiten Punkt spricht Herr Joachim Hensel das Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Brande-Hörnerkirchen / Osterhorn an. Da dieses inzwischen ein wenig in die Jahre gekommen ist, teilweise nicht mehr dem neuesten technischen Standards entspricht, sollte die Gemeinde eine Renovierung / Sanierung gedanklich in die zukünftigen Finanzplanungen einbeziehen.

 

Abschließend erkundigt sich Herr Kai Kröger über den weiteren Verfahrensverlauf des B-Planes Nr. 14. Insbesondere wünscht er Informationen darüber, wie mit den Einwendungen umgegangen wird und was dagegen unternommen werden kann, wenn das Ergebnis feststeht. Herr Kröger wird darüber informiert, dass Einwendungen in eine Abwägungstabelle übernommen werden und die Einwände den Abwägungen gegenübergestellt werden. Darüber muss die Gemeinde beschließen und erst dann, wenn der Beschluss vorhanden ist, werden die Einwänder über das Ergebnis informiert. Danach kann von den Einwändern ein Normenkontrollverfahren angestrebt werden, in dem die dann anwaltlich eingereichten Klagen einer erneuten Prüfung unterzogen werden. Dieser Schritt kann nach Erfahrungswerten Jahre dauern. Herrn Kröger wird detailliert dargestellt, welche Konsequenzen diese Vorgehensweise nach sich zieht. 

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