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Auszug - B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen hier: Sachstandsbericht
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Anwesenden werden darüber informiert, dass am 14.11.2017 im Rahmen der Bauleitplanung für den B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ein Gespräch sowie eine Ortsbesichtigung stattgefunden haben. Teilgenommen haben neben Vertretern der Gemeinde, der Verwaltung und der Firma Bauprojekt 2 Mitarbeiter/innen der Unteren Naturschutzbehörde sowie von den Büros Stadtplanung und Landschaftsplanung. Besonders betrachtet wurden die Themen Knicks und deren Ausgleich sowie die Behandlung der Rohrleitungen hinter den Grundstücken in der Bahnhofstraße im Bereich des Knickfusses. die Knicks hinter den Grundstücken im Wiesengrund und der Bahnhofstraße sind teilweise nicht vollständig, teilweise mit Bäumen und Büschen bepflanzt, die nicht knicktypisch sind. Somit müssen die Knicks vervollständigt werden und es muss eine Ausgleichsbilanzierung durchgeführt werden. Der Knick mitten auf der Fläche soll in Absprache mit der UNB im Verhältnis 1:1 ausgeglichen werden. Abschließend wurden die Birken im Bereich der Kreisstraße gegenüber den Grundstücken Rosentwiete 8 – 14 angesprochen. Diese befinden sich über den gemeindlichen Leitungen und es besteht die Gefahr der Einwurzelung. Nach Aussage der UNB könnten diese entfernt werden, wenn die Gemeinde grünes Licht erteilt. Eine Absprache mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises ist jedoch notwendig, da sich die Birken auf deren Grundstück befinden. Und da keine Baumschutzsatzung in der Gemeinde besteht, kann diese auch die Entscheidung treffen.
Die Anwesenden werden weiter darüber informiert, dass das wasserwirtschaftliche Konzept größtenteils erstellt ist und dass das Regenwasser im gesamten B-Plan-Gebiet versickert werden kann. Bedingt ist dies durch eine Erhöhung des Bereiches um rund 70 cm, weil dadurch erhöhter Stauraum entsteht, der eine Versickerung zulässt.
Außerdem werden die Anwesenden darüber informiert, dass am 12.12.2017 ein Termin mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr und dem Straßenverkehrsamt des Kreises Pinneberg im Amtshaus wegen der Frage nach einer Änderung der Festsetzung der OD und der Frage nach einer Umwidmung der K16. Sobald diese Fragen geklärt sind und alles beim alten bleibt, kann die Gemeinde einen Antrag beim Straßenverkehrsamt des Kreises Pinneberg auf Reduzierung der Abstandsflächen auf 11 Meter für die im B-Plan betroffenen Grundstücke einreichen. Der Kreis hat schon im Vorwege signalisiert, dass dieser Antrag durchaus positiv beschieden werden könnte, da es genügend Vorbildfunktionen auf der gegenüberliegenden Straßenseite gibt.
Abschließend werden die Anwesenden darüber informiert, dass das Bauleitplanverfahren für diesen B-Plan auch nach § 13 b BauGB durchgeführt werden kann, da die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Bei dem § 13 b kann die Aufstellung des B-Planes in vereinfachter Form im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Die Zulässigkeit ist begrenzt auf die Festsetzung der zulässigen Grundfläche bzw. die Größe der Grundfläche und muss sich im Anschluss an im Zusammenhang bebaute Ortsteile befinden. Desweiteren gilt der § 13 b nur für die Zulässigkeit von Wohnnutzungen. Es besteht bei diesem Verfahren keine Pflicht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit und Ausgleich für die Versiegelung von Flächen. Der Umweltbericht für dieses Verfahren ist zwar schon fertiggestellt, kann insofern in die Begründung mit aufgenommen werden. Nun liegt es an der Gemeinde, zu entscheiden, ob dieses Verfahren so gewählt werden soll. Nach ausführlicher Diskussion spricht sich der Bau- und Wegeausschuss dafür aus, der Gemeindevertretung zu empfhelen, das weitere Verfahren nach § 13 b BauGB durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, den nächsten Schritt entsprechend mit einer Vorlage vorzubereiten.
Herr Albert Jung hat gemäß § 22 GO an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.
Beschluss:
Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, das weitere Verfahren des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen im Rahmen des § 13 b BauGB fortzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 5 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 1 |
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