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Auszug - Gemeinde- u. Kreiswahl am 06.05.2018, Übertragung von Aufgaben an das Amt Hörnerkirchen, Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Gemeindewahlausschuss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Werner stellt die Vorlage vor.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt, gemäß § 13 Abs. 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, die Aufgaben für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl auf das Amt Hörnerkirchen zu übertragen. Dieser Beschluss beinhaltet auch die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sowie der Gemeindewahlleiterin/stellv. Gemeindewahlleiter/in insgesamt auf den Amtsvorsteher bzw. auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden gemeinsamen Gemeindewahlausschuss.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt, dass jede Fraktion der Verwaltung bis zum 27.10.2017, eine wahlberechtigte Personen für den Gemeindewahlausschuss zu benennen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen:11 |
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Nein- Stimmen:0 |
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Enthaltungen:0 |
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