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Auszug - Gemeinde- u. Kreiswahl am 06.05.2018, Übertragung von Aufgaben an das Amt Hörnerkirchen, Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Gemeindewahlausschuss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Münster stellt die Vorlage vor.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel beschließt, gemäß
§ 13 Abs. 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, die Aufgaben für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl auf das Amt Hörnerkirchen zu übertragen. Dieser Beschluss beinhaltet auch die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sowie der Gemeindewahlleiterin/stellv. Gemeindewahlleiter/in insgesamt auf den Amtsvorsteher bzw. auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden gemeinsamen Gemeindewahlausschuss.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel beschließt, der Verwaltung bis zum 27.10.2017, zwei wahlberechtigte Personen, davon einen Stellvertreter, die jedoch nicht Bewerber oder Vertrauensperson sind, zu nennen. Die Gemeindevertreter übertragen die Aufgabe der Benennung der Personen auf den Bürgermeister.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 7 |
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Nein- Stimmen: 0 |
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Enthaltungen: 0 |
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