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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bericht der Bürgermeisterin über besondere Angelegenheiten  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 10.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
 
Wortprotokoll

 

Die Bürgermeisterin berichtet über folgende Themen:

 

Antrag der Stadt Barmstedt auf Förderung zum Neubau des Kunstrasenplatzes an der Düsterlohe

Das Land Schleswig-Holstein hat mit Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 01. September 2017 eine Richtlinie über die Förderung von kommunalen Spielfeldern und Laufbahnen veröffentlicht. Die Prüfung dieser Richtlinie hat ergeben, dass die Stadt Barmstedt für den Neubau des Kunstrasenplatzes an der Düsterlohe einen Zuschuss von bis zu 250.000 EUR erhalten könnte. In Absprache mit Vertretern des SSV Rantzau hat sich die Verwaltung dafür entschieden, einen entsprechenden Antrag beim Land Schleswig-Holstein zu stellen. Die Antragsfrist endet am 31.03.2018. Die finanziellen Auswirkungen werden in den Entwurf des Haushaltsplanes für 2018 entsprechend eingearbeitet. Der Sachverhalt wird in Form einer Sitzungsvorlage für die nächste Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport detailliert dargestellt. Mit der eventuellen Bezuschussung kann ggf. eine Refinanzierung der bislang zugesagten Mittel erreicht werden..

 

 

Straßenbaumaßnahmen
Der Straßenausbau in der Gebrüderstraße verzögert sich bis Anfang Dezember 2017.

Im Weidkamp ist mit einer Fertigstellung in der 44.KW zu rechnen.

 

An der L 75 und K 2 soll in den Herbstferien der Fahrradweg erneuert werden.

 

AZV zur Frage aus der Stadtvertretung vom 18.07.17, ob eine Ausschüttung der Rücklage möglich ist? 

Die Stadt Barmstedt hat bei Übertragung der Aufgabe an den AZV zunächst auch die vorhandene Rücklage, die sich aus Gebühren ergab, übertragen. 2009 wurde die Einlage wieder rausgezogen und der Stadt erstattet. Daher gibt es keinen eigenen Anteil für eine Verzinsung nur für die Stadt Barmstedt aus der Einlage mehr.

Die Versammlung muss immer über eine Verwendung der Verzinsung beschließen. Dann müsste ein Schlüssel gefunden werden, um eine Ausschüttung vorzunehmen. Grundsätzlich ist das möglich, aber bei Investitionen des Zweckverbandes müsste dann gegebenenfalls mangels ausreichender Deckung eine Umlage erhoben werden. Angesichts anstehender und beschlossener Maßnahmen ein Risiko. Der AZV wird jedoch aufgrund der Anfrage das Thema beraten.

 

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