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Auszug - Benutzungs- und Gebührenordnung für die Dörpstuv in Bokel
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Wortprotokoll |
Die Dörpstuv ist seit knapp 2 Jahren für die allgemeine Nutzung freigegeben. In diesem Zusammenhang soll die Benutzungs- und Gebührenordnung auf eine möglicherweise notwendige Anpassung überprüft werden.
Es wurde festgestellt, dass zerbrochenes Geschirr, wie Gläser und Teller nach Vermietungen nicht immer der Gemeinde mitgeteilt wurden. In einigen Fällen wurde es durch privates Geschirr ersetzt. Dies ergibt ein uneinheitliches Bild und sieht unschön aus. Abhilfe würde eine Kontrolle nach jeder Veranstaltung schaffen. Frau Karstensen fertigt bis zur Gemeindevertretersitzung am 05.10.2017 eine Aufstellung des vorhandenen Inventars an. Für die Überprüfung des Inventars nach einer Veranstaltung soll der Abnehmer eine Entschädigung bekommen. Ob deshalb eine Gebührenanpassung in § 4 der Benutzungs- und Gebührenordnung erforderlich ist, bleibt abzuwarten. Hierfür wird die Verwaltung um eine Aufstellung sämtlicher Nutzer inklusive Häufigkeit der Nutzung gebeten. Außerdem soll das Wort „Zeitwert“ in § 6 (2) durch „Neuwert“ ersetzt werden.
Anmerkung der Verwaltung:
In 2016 fanden 60 Veranstaltungen in der Dörpstuv statt:
6 x Bokeler Runde
14 x Bokeler Senioren
1 x CDU Bokel
6 x Feuerwehr
12 x Gemeinde Bokel
2 x Landfrauen Hörnerkirchen
2 x Landschaftpflegeverein Bokel
11 x Privat
1 x Reitverein von Ziethen
2 x SV Hörnerkirchen
3 x UWB Bokel
Die Anpassung des § 6 (2) der Benutzungs- und Gebührenordnung wird Herr Lange vorbereiten.
Der Finanzausschuss stellt fest, dass der durch die 72-Stundenaktion der Landjugend erstellte Grillplatz in der Benutzungs- und Gebührenordnung nicht vorhanden ist. Die Verwaltung wird gebeten einen Vorschlag für eine entsprechende Anpassung der Benutzungs- und Gebührenordnung vorzulegen.
Anmerkung der Verwaltung:
Herr Lange wird eine entsprechende Anpassung vorbereiten.
Der Finanzausschuss bittet um eine zügige Prüfung, ob die Dörpstuv als Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt werden darf. Außerdem wird um Klärung der Fragestellung gebeten, ob die Dörpstuv als BgA jedermann zur Nutzung überlassen werden muss.
Anmerkung der Verwaltung:
Nach Rücksprache zwischen dem Ausschussvorsitzenden und Herrn Lange wird ein Angebot der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Treukom GmbH zwecks Klärung des Sachverhaltes, ob die Dörpstuv als BgA geführt werden darf, eingeholt. Eine Nutzungsüberlassung für jedermann wird durch die Führung der Dörpstuv als BgA nicht begründet.
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