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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - B-Plan Nr. 72 b der Stadt Barmstedt für das Gebiet östlich der "Düsterlohe", westlich der "Norderstraße" und nördlich der "Großen Gärtnerstraße" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 18.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2017-210 B-Plan Nr. 72 b der Stadt Barmstedt für das Gebiet östlich der "Düsterlohe", westlich der "Norderstraße" und nördlich der "Großen Gärtnerstraße"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Ortwin Schmidt erläutert den Sachverhalt:

 

Nach eingehender Diskussion und Abwägung werden folgende Anträge gestellt:

 

A.
Herr Gottschalk beantragt für die FWB , die GRZ der Quartiere 1-4 auf 0,3 die Fläche südlich der Leitungszuwegung auf 0,4 festzusetzen.

 

Beschluss:


Die GRZ der Quartiere 1-4 wird auf 0,3 sowie die Fläche südlich der Leitungszuwegung auf 0,4 festgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:15
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 2

Antrag angenommen.

B.
Herr Dr. Thiel beantragt für die BALL-Fraktion aus der Abwägungstabelle folgenden Satz zu streichen: „Der Bau einer KITA wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr verfolgt“.

 

Beschluss:
Dem Antrag wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:17
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

Antrag angenommen.

 


 

C.

 

Beschluss:

 

  1. Der Entwurf für die Aufstellung des B-Planes Nr. 72 b der Stadt Barmstedt für das Gebiet östlich der "Düsterlohe", westlich der "Norderstraße" und nördlich der "Großen Gärtnerstraße" und die dazu gehörende Begründung werden mit einer Änderung der GRZ für die Fläche südlich der Leitungszuwegung sowie der Streichung des Satzes „Der Bau einer Kita wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr verfolgt“ in der vorliegenden Fassung gebilligt.

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:16

Nein- Stimmen:  0

Enthaltungen:  1

 

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