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Auszug - Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2008, Stand 04. September 2008
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Peter Gottschalk trägt den Sachverhalt vor. Er führt aus, dass im Verwaltungshaushalt Mehrausgaben in Höhe von 270.517,12 EUR entstanden sind. Davon sind 256.563,49 EUR im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt und 13.953,49 EUR im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt. Diese Mehrausgaben sind daher nicht genehmigungspflichtig. Von den Mehrausgaben im Vermögenshaushalt in Höhe von 274.275,01 EUR sind 149.214,73 EUR gedeckt und damit 125.060,28 genehmigungspflichtig. Hierbei handelt es sich um Mehrausgaben die im Zusammenhang mit dem Neubau des Schulzentrum Heederbrook entstanden sind. Herr Peter Gottschalk bittet, diese Haushaltsüberschreitungen gemäß Vorlage zu genehmigen.
Herr Dr. Günter Thiel fragt, ob die Zuwendungsbescheide für die Schulbaumaßnahmen inzwischen vorliegen und inwiefern von der Verwaltung Druck ausgeübt wurde, damit die Zuwendungen schnellstmöglich fließen.
Herr Heinz Scharrel erklärt, dass inzwischen eine Auflistung des Bildungsministeriums über die Zahlung der Zuwendung eingegangen ist. Die Zuwendungsbescheide liegen formal noch nicht vor. Herr Heinz Scharrel geht davon aus, dass die Bescheide im Laufe des Monats November eingehen. Die Auflistung des Bildungsministeriums wird dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Herr Kai Perner erklärt, dass eine Deckung über Deckungsvermerke nicht gegeben ist. Es handelt sich seiner Auffassung nach um außerplanmäßige Ausgaben.
Herr Michael Schönfelder und Bürgermeister Hammermann äußern ihren Unmut über die Art und Weise, wie Herr Perner seine haushaltsrechtlichen Bedenken vorbringt. Sie appellieren an Herrn Perner, zukünftig konstruktive Vorschläge zu machen, anstatt ständige Bedenken zu vorzutragen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2008 – Stand 04. September 2008 – zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 125.060,28 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000,00 EUR wird Kenntnis genommen. Die Mehrausgaben werden im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2008 nachfinanziert.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 21
Nein- Stimmen: 2
Enthaltungen: 0
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