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Auszug - Sachstand B-Plan 47 - Kleine Gärtnerstraße/Norderstraße
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Wortprotokoll |
Der Ausschussvorsitzende informiert die Anwesenden darüber, dass dieser Punkt auf Wunsch des Herrn Jochen Perner auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Der von Herrn Perner dargestellte Sachverhalt ist den Ausschussmitgliedern bereits schriftlich mit den Unterlagen für die heutige Sitzung zur Verfügung gestellt worden. Herr Perner ist der Meinung, dass die Festsetzungen des B-Planes nicht eingehalten werden. Die Erschließung war vorgesehen über die Kleine Gärtnerstraße und nur mit einer Stichstraße über die Norderstraße. Zwischenzeitlich stellt sich die Situation nach Aussage von Herr Perner so dar, dass nun 2 Straßen mit einer Breite von rund 3,50 Metern über die Norderstraße erschlossen werden. Hier stellt sich für Herrn Perner die Frage, ob aufgrund dieser Tatsache der B-Plan geändert werden müsste. Außerdem hätte seiner Meinung nach der Bauausschuss entsprechende Erkenntnisse gewinnen können, wenn der Erschließungsvertrag vorgelegen hätte. Die Folge aus dieser Entwicklung ist, dass die Norderstraße kaputt gefahren wird. Begrenzt ist die Norderstraße mit einem Gewicht bis zu 30 Tonnen. Zurzeit fahren dort jedoch auch Fahrzeuge mit bis zu 40 Tonnen, die seitens der Stadt Ausnahmegenehmigungen erhalten. Hier stellt sich die Frage, ob die neuen Bauherren durch Erschließungsvertrag daran gebunden sind, sich an den Reparaturkosten für die Straße zu beteiligen.
Herr Uwe Dieckmann informiert den Ausschuss darüber, dass eine Änderung des B-Planes nicht notwendig ist und die Erschließung in der Begründung zum B-Plan unter Punkt 5.1 geregelt ist. Dort wird die Aussage getroffen, dass das Neubaugebiet vorrangig an die Kleine Gärtnerstraße und in untergeordneter Form auch an die Norderstraße angebunden werden soll. Auch wenn in der Norderstraße zwei Privatstichstraßen entstanden sind, so entspricht der B-Plan dem Beschluss der Stadt Barmstedt.
Herr Peter Gottschalk möchte in diesem Zusammenhang in Erfahrung bringen, ob es eine Regelung gibt, die festsetzt, wann die fuß- und radläufige Verbindung zwischen dem Bahnhof in der Brunnenstraße und dem Neubaugebiet des B-Planes 47 und der Norderstraße fertig gestellt werden muss. Entsprechende Regelungen, ebenfalls für die Herstellung der Beleuchtung enthält der Erschließungsvertrag.
Herrn Jochen Perner wird die Begründung zum B-Plan 47 A/B zur Verfügung gestellt.
Abschließend wird ausführlich über die Heranziehung von Anschlussbeiträgen bei einem eventuellen Ausbau der Straße diskutiert. In der Anlage zur Straßenausbaubeitragssatzung ist die Norderstraße als Anliegerstrasse dargestellt. Auch die neuen Anwohner würden zu eventuell fällig werdenden Beiträgen herangezogen. Nachdem anfangs 5 bis 6 Bebauungen vorgesehen waren, sind es mittlerweile, aber endgültig, 13 Wohneinheiten. Das bedeutet auch, dass die Straße mehr befahren und somit auch mehr belastet wird.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
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