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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Jahresrechnung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2016  

Sitzung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung Barmstedt
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 06.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2017-074 Jahresrechnung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2016
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Maier, Wolfgang
Federführend:FB 200 Finanzen   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Zur Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2016 liegen dem Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung die Kassenbelege und die Jahresrechnung im Entwurf vom 07.02.2017 vor.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen Einblick in die Jahresrechnung 2016 und Kassenbelege und führen die Prüfung stichprobeweise durch.

Fragen der Ausschussmitglieder zur Jahresrechnung 2016 und zu den Kassenbelegen werden von Herrn Maier und Frau Münster beantwortet.

Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurde als Schwerpunktthema die Ausgaben der Gruppe 6550 „Sachverständiger-, Gerichts- und ähnliche Kosten gewählt. Aufgrund eines wartungsbedingten Ausfalles der EDV-Anlage wurden dafür händisch alle betroffenen Haushaltsstellen herausgesucht. Eine entsprechende Auswertung aus dem Haushaltsverfahren ist dieser Niederschrift beigefügt.

 

Die Prüfung ergibt folgende Beanstandungen bzw. Nachfragen:

 

  1. Bei der Haushaltstelle 5620.6550 AO Nr. 60002023 fehlt der Beleg.

 

  1. Eine Rechnung (AO Nr. 60010369) für den Holstein Tourismus e.V in Höhe von 2.379,00 € wurde aus der Haushaltstelle 7900.6550 bezahlt. Dieses ist die Gruppierung r Sachverständiger-, Gerichts- und ähnliche Kosten.

 

  1. Unter der Haushaltstelle 6150.6550 sind Anwaltskosten für Klagen der VR Bank und Herrn Huckfeld zu finden. Welcher Sachverhalt steht dahinter?

 

  1. Unter der Haushaltsstelle 5810.6550 sind Anwaltskosten wegen der Klage „Maderstieg“. Wie kommt deren Höhe zu Stande bzw. warum erhielt die beauftrage Kanzlei das Mandat? Ist die Abschlussrechnung schon eingegangen?

 

  1. Bei der Auszahlung AO Nr. 60010198 handelt ist sich um Abschleppkosten.

Ist der Betrag vom Verursacher wieder angefordert worden?

 

 

  1. Das Amt Wilstermarsch hat einen Kostenausgleich in Höhe von 2.178,00 € erhaltenr den Kindergarten. Die dafür zu Grunde liegende Buchung fehlt.

 

  1. Bei der AO Nr. 60005453 fehlt der Beleg. Warum werden die Brötchen bei der Sitzung der Senioren Trainer von der Stadt bezahlt?

 

 

Anmerkungen der Verwaltung:

 

  1. Der fehlende Beleg wird an die Anordnung geheftet. Die gerichtliche Festsetzung der Vorauszahlung in Schadenfall Sporthalle Schulstraße liegt vor.

 

2.Die Haushaltsstelle ist gewählt für die Vermarktungskosten des Erholungsort Barmstedt. Ausgaben der Gruppe 65 beschreiben Geschäftsausgaben. Die Eingruppierung in die Untergruppe 6550 erfolgt aus der Negativabzugs der anderen Untergruppierung, von dem keine für die zu leistende Ausgabe zutrifft.

 

3.Die Klage der VR Bank ist gegen die Höhe das Ausgleichsbetrages im Rahmen der Stadtsanierung gerichtet. Die angewandte Methode des Gutachterausschusses wurde angezweifelt. Es wurde ein Gegengutachten eingereicht. Das Gericht befasst sich in 2017 noch immer mit den Stellungnahmen und Anhörungen der Gutachter beider Seiten.

 

Die Klage „Huckfeldt“ ist gegen den Straßenausbaubeitrag für den Ausbau der Straße Nappenhorn gerichtet. Die Anwohner der Hellwieser Chaussee haben sich gegen die Heranziehung gewehrt.

 

4.In der Streitsache Straßenausbau Nappenhorn wurde aus der Stadtvertretung gegenüber der Verwaltung im Dezember 2012 die Ansicht vertreten, dass die Heranziehung der Anwohner der Hellwieser Chaussee rechtswidrig ist. Auf Empfehlung vom damaligen LVB Herrn Lantau wurde deshalb aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtsklärung das seiner Meinung nach beste Anwaltsbüro Weissleder u. Ewer aus Kiel beauftragt. Die Beauftragung erfolgte nach Aufwand.

Diese Vorgehensweise war nach der geschilderten Erfahrung die günstigster die Stadt. Bei vorliegendem Rechtsstreit zeigte sich der Kläger sehr engagiert, weshalb auch auf Seiten der Stadt ein höherer Aufwand zu betreiben war.

 

Mit Beschluss vom 13.01.2017 wurden die Kosten für das Gerichtsverfahren festgesetzt, die darin genannte Ausgleichszahlung an die Stadt erfolgte zum 08.02.2017.

 

5.Zum Aufbau des Weihnachtsmarktes 2016 erfolgte eine KFZ-Umsetzung eines VW-Busses, da dieses im absoluten Halteverbot auf der Veranstaltungsfläche den Aufbau der Fahrgeschäfte/Buden behinderte. Der KFZ-Halter hat ein Schreiben erhalten. Die verauslagten Kosten sind 2016 beglichen worden.

 

6.Die Rechnung der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Wilster/ Amt Wilstermarsch über

2.178,00 € umfasst mehrere Seiten, die Berechnung wurde geprüft und für richtig befunden. Die Berechnungsbögen des Kostenausgleichsbetrages wurden zum Vorgang genommen, da diese hier für die Sachbearbeitung absolut notwendig sind. Um der Papierflut, sowie der doppelten Aktenführung entgegenzuwirken, wurde dem Kassenbeleg lediglich das Anschreiben der Verwaltungsgemeinschaft beigefügt. Künftig erfolgt in gleichen Fällen ein Hinweis auf den Verbleib des Restbelegs.

 

7.Der fehlende Beleg von Hütters wurde an die Anordnung geheftet.

Seit dem Jahr 2009 sind die SeniorenTrainer in Barmstedt und Elmshorn ehrenamtlich tätig. Sie leiten Projekte, wie z.B Lesen und Singen im Altersheim, Verkehrserziehung für Schüler und Kinder, Fahrradgruppe „Freilauf“. Einmal im Monat trifft sich das SeniorTrainer/in KOMPETENZTEAM KREIS PINNEBERG im Sitzungszimmer des Rathauses. Gefördert und bezuschusst werden sie vom Land Schleswig-Holstein. Die Stadt Barmstedt ist die Anlaufstelle für die SeniorTrainer/in. Die Zuschüsse werden einmal jährlich mit dem Land abgerechnet. Zu den Sitzungen werden Brötchen gereicht, die somit das Land bezahlt. Das Land hat das nie beanstandet. Der Rechnungsbeleg für die Auslagenerstattung wird künftig dem Kassenbeleg beigefügt.

 

 

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung empfiehlt der Stadtvertretung die Jahresrechnung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2016 gemäß Entwurf vom 07.02.2017 unter Berücksichtigung der zu klärenden Vorgänge zu beschließen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:3

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Niederschrift TOP 4 (115 KB)      

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