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Auszug - Entwidmung eines Teilstückes der Straße "Im Hufeisen" hier: Abwägung der Einwendungen
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Die Einziehung/ Entwidmung der Fläche ist öffentlich bekanntgemacht worden. Aufgrund der Bekanntmachung haben mehrere Einwohner/innen Einwendungen geltend gemacht. Die Einwände werden im Einzelnen verlesen und abgewogen.
Bis auf einen Grundstückseigentümer sind die Einwender von der Einziehung nicht betroffen. Im Falle des betroffenen Anwohners beziehen sich die Einwendungen hauptsächlich auf die Nutzung des Weges durch die Anwohner. Da es zurzeit kein Nutzungsrecht gibt, könnte jedoch vertraglich ein solches vorgesehen werden. Die Anwohner des Grundstückes „Im Hufeisen 33“ befürchten im Zuge der Entwidmung eine Minderung des Wertes Ihres Grundstückes. Des Weiteren wird seitens des Anwohners darauf hingewiesen, dass bei einem Verkauf die Straßenlaterne entfernt werden würde. Das wird aber voraussichtlich nicht der Fall sein. Bezüglich der Verrohrung unter dem Teilstück der Straße wird darauf verwiesen, dass diese Rechte und Pflichten auf den neuen Grundstückseigentümer übergehen und insofern keine Kosten für die Anwohner des Hufeisens entstehen werden. Die Fläche befindet sich nicht im Bereich des B-Planes. Hier spricht Frau Brüning die Erschließungskosten an, die ihrer Meinung nach seinerzeit auch für dies Grundstück einberechnet wurde.
Alle weiteren Anregungen und Bedenken werden einzeln verlesen und einzeln abgewogen. Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr erkennt keine Bedenken und empfiehlt der Gemeindevertretung, die Einziehung / Entwidmung des Teilstücks von 232 m² vorzunehmen unter der Voraussetzung, dass auch das gesamte Teilstück verkauft wird. Ein Teilverkauf, wie von dem Kaufinteressenten alternativ angeboten, kann aufgrund eventueller Folgekosten und der Erschließung nicht in Frage kommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 7 dafür
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76