Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Bericht des Bürgermeisters
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Wortprotokoll |
Aktueller Stand Geflügelpest:
Bekanntmachungen und Aushänge, auch auf der Homepage, von Hinweisen zum Umgang mit der Wildvogel-Geflügelpest, sowie die Allgemeinverfügungen des Landes Schleswig-Holstein und des Kreises Pinneberg, sind erfolgt. Die Zentrale der Verwaltung ist über die Bürgertelefone / Hotline’s des Landes und des Kreises informiert. Es erfolgt eine direkte Vermittlung der Bürger.
Es sind von der Freiwilligen Feuerwehr Barmstedt, in Absprache mit dem städtischen Bauhof, entsprechende Vorbereitungen (u.a. f. Desinfektionen, Entsorgungen.) getroffen worden. Der Bauhof hat als Bereitschaft einen Zutritt zu den Räumlichkeiten der Feuerwehr und den Materialien. Die örtliche Polizeistation Barmstedt (in Abstimmung mit Hörnerkirchen) ist in Kenntnis gesetzt worden.
Mit Mitteilung vom 25.11.2016 teilt der Kreis Pinneberg mit, dass der Kreis Pinneberg im Zusammenhang mit einem Wildvogelgeflügelpestnachweis bei einer Möwe in Kollmar einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt hat, wobei im Sperrbezirk keinerlei Geflügelhaltungen betroffen sind.
Es ist folgender Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirk festgelegt worden:
Auf dem Gemeindegebiet Seestermühe das Gebiet zwischen Deichverteidigungsweg und Elbe (eingeschlossen Pagensand) von der Pinnaumündung bis zum Krückausperrwerk.
Zum Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet erklärt werden die Städte und Gemeinden:
Elmshorn, Groß Nordende, Haselau, Heidgraben, Klein Nordende, Moorrege, Neuendeich, Raa-Besenbek, Seester, Seestermühe, Uetersen.
Das Stadt- bzw. Gemeindegebiet Barmstedt /Amtsbereich Hörnerkirchen ist derzeit nicht betroffen.
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76