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Auszug - Neuregelung der Besteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts hier: § 2 b Umsatzsteuergesetz
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Lange berichtet ausführlich in der Angelegenheit. Er weist auf die Frist bis 31.12.2020 sowie die Wertgrenze vo 17.500 € hin.
Herr Henning erklärt, dass sich für die Gemeinde Osterhorn zur Zeit keine finanziellen Auswirkungen ergeben.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Optionserklärung gemäß § 27 Absatz 22 UStG auf Beibehaltung des alten Rechtsstandes bzgl. der Umsatzsteuerpflicht rechtzeitig vor dem 31.12.2016 gegenüber dem zuständigen Finanzamt Itzehoe abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig (5 dafür)
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