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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bericht des Bürgermeisters  

Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 06.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:39 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Amtshaus Hörnerkirchen
Ort: Rosentwiete 4, 25364 Brande-Hörnerkirchen
 
Wortprotokoll

 

Am 05.12. ist es zu einer Betriebstörung bei der Straßrnbeleuchtung gekommen. Die beauftragte Firma vermutet, dass es einen Kabelfehler zwischen Osterhorn und Brand-Hörnerkirchen gegeben hat. Die Schadensbeseitigung läuft derzeit,

Die Filiale der Volksbank schließt zum 31.03.2017.

Es wurde festgestellt. dass Osterhorn bereits älter ist als ursprünglich angenommen und bereits im Jahr 1371 namentlich erwähnt wurde.

Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.11.2016 beschlossen, zum Thema Bodenmonitoring alle 3 Jahre Beprobungen von entsprechenden Meßpunkten vorzunehmen.

Die Sperrung für LKW   Osterhorner Weg / Brander Twiete ist beim Kreis Pinnbeger FD Verkehr am 14.07.2016 beantragt worden und derzeit noch in der Prüfung.


Aktueller Stand Geflügelpest
Bekanntmachungen und Aushänge, auch auf der Homepage, von Hinweisen zum Umgang mit der Wildvogel-Geflügelpest, sowie die Allgemeinverfügungen des Landes Schleswig-Holstein und des Kreises Pinneberg, sind erfolgt. Die Zentrale der Verwaltung ist über die Bürgertelefone / Hotlines des Landes und des Kreises informiert. Es erfolgt eine direkte Vermittlung der Bürger.

Mit Mitteilung vom 25.11.2016 teilt der Kreis Pinneberg mit, dass der Kreis Pinneberg im Zusammenhang mit einem Wildvogelgeflügelpestnachweis bei einer Möwe in Kollmar einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt hat, wobei im Sperrbezirk keinerlei Geflügelhaltungen betroffen sind.

Es ist folgender Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirk festgelegt worden:

Auf dem Gemeindegebiet  Seestermühe das Gebiet zwischen Deichverteidigungsweg und Elbe (eingeschlossen Pagensand) von der Pinnaumündung bis zum Krückausperrwerk.

Zum Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet erklärt werden die Städte und Gemeinden:

Elmshorn, Groß Nordende, Haselau, Heidgraben, Klein Nordende,  Moorrege, Neuendeich, Raa-Besenbek, Seester, Seestermühe, Uetersen.

Das Stadt- bzw. Gemeindegebiet Barmstedt /Amtsbereich Hörnerkirchen ist derzeit nicht betroffen.

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