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Auszug - Neuregelung der Besteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts hier: § 2 b Umsatzsteuergesetz
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Lange stellt den Sachverhalt vor. Er berichtet, dass die genaue Prüfung der ggfs. unter die neue Besteuerung fallenden Einkünfte bei den Gemeinden im nächsten Jahr vorgenommen wird.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Optionserklärung gemäß § 27 Absatz 22 UStG auf Beibehaltung des alten Rechtsstandes bzgl. der Umsatzsteuerpflicht rechtzeitig vor dem 31.12.2016 gegenüber dem zuständigen Finanzamt Itzehoe abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja- Stimmen:7
Nein- Stimmen:0
Enthaltungen:0
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