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Auszug - Neuregelung der Besteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts hier: § 2 b Umsatzsteuergesetz
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Rohde erläutert den Sachverhalt der Vorlage zur Neuregelung der Besteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts des § 2 b Umsatzsteuergesetz.
Auf Nachfrage zum rückwirkenden Widerruf der Optionserklärung erklärt Herr Lange, dass dieser grundsätzlich möglich sei. Des Weiteren erklärt er, hinsichtlich der Besteuerung, dass dies reine Vorsichtsmaßnahme sei, damit keine Steuerlast anfällt. Er empfiehlt daher die Optionserklärung zu unterzeichnen.
Herrn Lange wird außerdem der Auftrag erteilt ebenso zu prüfen, ob die Dörpstuv als BGA geführt werden kann.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Optionserklärung gemäß § 27 Absatz 22 UStG auf Beibehaltung des alten Rechtsstandes bzgl. der Umsatzsteuerpflicht rechtzeitig vor dem 31.12.2016 gegenüber dem zuständigen Finanzamt Itzehoe abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja- Stimmen:4
Nein- Stimmen:0
Enthaltungen:0
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