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Auszug - Erlass einer Satzung über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Oberamtsrat Jörg Bucher verweist auf die Vorlage der Verwaltung und erläutert detailliert den vorliegenden Entwurf einer Entschädigungssatzung für die Gemeinde Westerhorn. Er erläutert insbesondere die Vorschriften der Entschädigungsverordnung des Landes, die Höchstsätze für die Entschädigungen und die unterschiedlichen Möglichkeiten der Gewährung von Entschädigungen und/ oder Sitzungsgeld. Die Vorsitzende des Finanzausschusses, Frau Kerstin Rubart, berichtet, dass sich der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 09.09.2008 intensiv mit dem vorliegenden Entwurf beschäftigt hat. Auch zu den von der Verwaltung dargestellten unterschiedlichen Alternativen hat der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung für die Gemeindevertretung erarbeitet. Diese werden in die Entschädigungssatzung eingearbeitet. Für den Bereich der Sitzungsgelder soll ausschließlich ein Sitzungsgeld in Höhe des Höchstsatzes nach der Verordnung ohne eine Pauschale gezahlt werden. Für die Teilnahme an Fraktionssitzungen und von Gemeindevertretern/innen an Ausschusssitzungen, in denen sie nicht Mitglied sind, soll auch weiterhin kein Sitzungsgeld gezahlt werden.
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den vorliegenden Entwurf einer Entschädigungssatzung mit den dargestellten Änderungen als Satzung zu erlassen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den der Niederschrift beigefügten Entwurf einer Entschädigungssatzung als Satzung zu erlassen.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja- Stimmen:
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