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Auszug - Neuregelung der Besteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts hier: § 2b Umsatzsteuergesetz
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Gottschalk stellt die Vorlage vor.
Herr Lange erläutert, dass es kein Wahlrecht ist. Das bisherige Recht kann mit entsprechender Erklärung nur bis zum 31.12.2020 angewendet werden. Es wurde lediglich eine Übergangsfrist für die Kommunen geschaffen.
Herr Thiel fragt an, ob die finanziellen Belastungen schon bekannt sind. Herr Lange erklärt, dass noch Unklarheiten vorhanden sind. Im nächsten Jahr werden neue Informationen kommen.
Beschluss:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Optionserklärung gemäß § 27 Absatz 22 UStG auf Beibehaltung des alten Rechtsstandes bzgl. der Umsatzsteuerpflicht rechtzeitig vor dem 31.12.2016 gegenüber dem zuständigen Finanzamt Itzehoe abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja – Stimmen: 9
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
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