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Auszug - Erlass einer Hauptsatzung für die Gemeinde Westerhorn
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Oberamtsrat Jörg Bucher verweist auf die Vorlage der Verwaltung, in der die wesentlichen Neuerungen der Hauptsatzung aufgeführt sind und erläutert detailliert den vorliegenden Entwurf einer Hauptsatzung für die Gemeinde Westerhorn. Wesentliche Neuerungen regeln die Erweiterung der Entscheidungskompetenzen des Bürgermeisters, die Zuständigkeit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Barmstedt im Rahmen der Bildung der Verwaltungsgemeinschaft, die Erweiterung der Entscheidungskompetenzen des Finanzausschusses und die Veröffentlichungen der Gemeinde auf Basis der Bekanntmachungsverordnung des Landes.
Herr Bucher teilt mit, dass die Hauptsatzung der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde bedarf. Der vorliegende Entwurf ist mit der Kommunalaufsichtsbehörde abgestimmt und ist genehmigungsfähig. Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 09.09.2008 intensiv mit dem Entwurf einer Hauptsatzung beschäftigt und geringfügige Änderungen vorgesehen, die in die Hauptsatzung eingearbeitet werden. Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den vorliegenden Entwurf mit den Änderungen als Satzung zu erlassen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den der Sitzungsniederschrift beigefügten Entwurf einer Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn als Satzung zu erlassen.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja- Stimmen:
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