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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen und Anfragen  

Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 04.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
 
Wortprotokoll

Herr Harms regt an, die Vorlagen, die rechtzeitig erstellt wurden sind, vorab per E-Mail an alle Mitglieder zu verschicken. Herr Werner äert seine Bedenken.

 

Herr Schütz erinnert an die ckmeldungen r die Bereitschaft der Hilfe für das Pfingstzeltlager der Freiwilligen Feuerwehr.

 

Herr Schmidt fragt nach, ob die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen entscheiden kann, dass die Dorfdurchfahrt als Mautgebiet ausgewiesen wird.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Zuständig für eine Ausweisung ist das Bundesamt für den Güterverkehr (BAG). Die Mautpflicht gilt für Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen grundsätzlich auf allen Bundesautobahnen (BAB) einschließlich Rastanlagen und beginnt mit der Auffahrt auf die Autobahn. Die Tonnagegrenze wurde am 1. Oktober 2015 von 12 Tonnen auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht herabgesenkt. Daneben sind seit dem 1. Januar 2007 bestimmte Streckenabschnitte einzelner Bundesstraßen mautpflichtig. Das Bundesfernstraßenmautgesetz sieht auch eine Mautpflicht auf Bundesstraßen oder Abschnitten von Bundesstraßen vor, die folgende Kriterien erfüllen:

-der Bund ist Träger der Baulast,

-es handelt sich nicht um eine Ortsdurchfahrt,

-die Bundesstraße ist vier- oder mehrspurig ausgebaut,

-die Fahrbahnen sind - ausgenommen auf höhengleichen Kreuzungen - durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen durchgehend getrennt,

-die Bundesstraße ist entweder - unabhängig von einer Mindestlänge - unmittelbar oder mittelbar über eine andere mautpflichtige Bundesstraße an eine Bundesautobahn angebunden oder hat ohne an eine mautpflichtige Strecke angebunden zu sein - eine Mindestlänge von 4 Kilometern.

Diese Kriterien liegen für die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen nicht vor.

Außerdem fragt Herr Schmidt nach, ob schon eine endgültige Abnahme im Neuen Kamp erfolgt ist. Herr Winter berichtet, dass noch keine Abnahme stattgefunden hat.

 

Herr Harms teilt mit, dass die SWN Stadtwerke Neumünster neue Angebote an alle Haushalte verteilt hat. Das Angebot ist besser als das vorherige Angebot. Er fragt nach, ob die Gemeinde Einfluss hätte ausüben können. Herr Winter berichtet, dass die Nachverdichtungsaktion abgesprochen und geplant war. Die Kosten für die Nachverdichtung übernimmt das Amt. Insgesamt liegen die Kosten für den Breitbandausbau sehr gut im Rahmen. Herr Werner ergänzt, dass es glicherweiserdermittel für die Nachverdichtung der Randbereiche gibt. Die Verwaltung kümmert sich darum.

 

Frau Buchner merkt an, dass die Spenden in Höhe von 3.000,00 € von den SWN Stadtwerken Neumünster an die Vereine noch nicht erfolgt ist.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die SWN Stadtwerke Neumünster haben einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € an die Vereine zugesagt, wenn eine Anschlussquote von 800 erreicht wird. Leider wurde die Anschlussquote nicht erreicht. Daher erfolgt kein Zuschuss an die Vereine.

 

Herr Schmidt bemängelt, wieso die Erneuerung der Abwaserpumpstation Dorfstraße nicht auf der Tagesordnung steht. Herr Werner wird sich um die Angelegenheit kümmern.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Der Finanzausschuss hat am 19.09.2016 beschlossen, dass die Verwaltung für die Variante Neubau des Schachtes mindestens 3 weitere Angebote einholen soll. Es liegen noch keine weiteren Angebote vor.r die Durchführung der Maßnahme soll ein genauer Kostenplan mit allen notwendigen Nebenleistungen zur Aufrechterhaltung der Entwässerung aufgestellt und mit einem Projektplan für die Ausführungszeit versehen werden. Die weitere Beratung soll dann im Bauausschuss erfolgen.

 

 

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